Beschlussvorlage - VO/2025/0338

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt, den Tag der Beigeordnetenwahl (1. Stellvertretung des Bürgermeisters) auf den 27.11.2025 festzulegen. Die Wahl soll im Rahmen einer Sitzung der Bürgerschaft an diesem Tag durchgeführt werden.

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Sachverhalt

Am 10.03.2026 endet die Amtszeit von Herrn Senator Berkhahn als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Der Tag der Wahl der 1. Stellvertretung des Bürgermeisters ist durch die Bürgerschaft festzulegen. Diese Festlegung muss mit einem Vorlauf von mindestens fünf Monaten erfolgen. Die Wahl selbst darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung schlägt für den Tag der Wahl die Sitzung der Bürgerschaft am 27.11.2025 vor. Dieser Vorschlag war bereits mit dem BA/2025/0036 übermittelt worden und um Mitteilung von etwaig abweichenden Vorstellungen bis zum 08.05.2025 gebeten worden. Es sind keine Hinweise eingegangen.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

  x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

  x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

  x

Vorgeschrieben durch: § 40 KV M-V i.V.m. § 11 Hauptsatzung der Hansestadt Wismar

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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