Beschlussvorlage - VO/2025/0331
Grunddaten
- Betreff:
-
Heilung von Bekanntmachungsmängeln beim Ortsrecht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 RECHTSAMT
- Bearbeiter:
- Jana Diedrich
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 40 Amt für Bildung und Sport; 60 BAUAMT; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.06.2025
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung).
2. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar
über die Erhebung einer allgemeinen Vergnügungssteuer (Allgemeine Vergnügungssteuersatzung).
3. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf den Aufwand für die Nutzung von Spiel- und Unterhaltungsgeräten (Spielvergnügungssteuersatzung).
4. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 4 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf den Aufwand für die Nutzung von Spiel- und Unterhaltungsgeräten (Spielvergnügungssteuersatzung).
5. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 5 beigefügte Archivsatzung der Hansestadt Wismar.
6. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 6 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Archivsatzung der Hansestadt Wismar.
7. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 7 beigefügte Hausnummernsatzung der Hansestadt Wismar.
8. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 8 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze (Stellplatzsatzung).
9. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 9 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung – SBS).
10. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 10 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung – SBS).
11. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 11 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS).
12. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 12 beigefügte Sanierungssatzung „Altstadt Wismar“.
13. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 13 beigefügte Sanierungssatzung „Altstadt Wismar-Erweiterungsgebiet“.
14. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 14 beigefügte 1. Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Altstadt Wismar“ (Teilgebiet 1).
15. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 15 beigefügte 2. Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Altstadt Wismar“ (Teilgebiet 2).
16. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 16 beigefügte 3. Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Altstadt Wismar“ (Teilgebiet 3).
17. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 17 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhaltung für das Gebiet der Altstadt Wismar (Erhaltungssatzung Altstadt Wismar).
18. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 18 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhaltung für das Gebiet Wendorf - Platz des Friedens (Erhaltungssatzung Wendorf – Platz des Friedens).
19. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 19 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhaltung für das Gebiet Burgwall/An der Koggenoor/Am Salzhaff/Lübsche Straße (Erhaltungssatzung Burgwall – An der Koggenoor – Am Salzhaff – Lübsche Straße).
20. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 20 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhaltung für das Gebiet Philipp-Müller-Straße – Weidendamm – Lübsche Straße (Erhaltungssatzung Philipp-Müller-Straße – Weidendamm – Lübsche Straße).
21. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 21 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhaltung für das Gebiet Am Köppernitztal, westlicher Abschnitt Bürgermeister-Haupt-Straße (Erhaltungssatzung Am Köppernitztal – westlicher Abschnitt Bürgermeister-Haupt-Straße).
22. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 22 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhaltung für das Gebiet: Rostocker Straße zwischen Philosophenweg und Kastanienallee (Erhaltungssatzung Rostocker Straße zwischen Philosophenweg und Kastanienallee).
23. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 23 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhaltung für das Gebiet Am Torney - Kleine Arbeit - Poeler Straße (Erhaltungssatzung Am Torney – Kleine Arbeit - Poeler Straße).
24. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 24 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhaltung des aus folgenden Bereichen gebildeten Gebietes:
- Lübsche Straße/Am Lembkenhof
- Lübsche Straße/Ulmenstraße
- Schweriner Straße/Dr.-Leber-Straße
- Dr.-Leber-Straße/Turnerweg/Goethestraße/Dahlberg/Am Turnplatz/Vogelsang/Dr.-Unruh-Straße/Werkstraße/Kanalstraße.
25. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 25 beigefügte Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhaltung für das Gebiet Klußer Damm - Lenensruher Weg – Arndtstraße (Erhaltungssatzung Klußer Damm – Lenensruher Weg - Arndtstraße).
26. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 26 beigefügte Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar.
27. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 27 beigefügte Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar (Abfallgebührensatzung).
Sachverhalt
Die Bürgerschaft hat die im Beschlussvorschlag aufgeführten Satzungen bereits vor teilweise vielen Jahren beschlossen. In der Anlage 28 finden Sie dazu eine tabellarische Übersicht.
Diese Satzungen wurden seinerzeit im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar, dem STADTANZEIGER, öffentlich bekanntgemacht.
Nach einer hier nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbaren neueren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern (OVG M-V) entsprach das Impressum des amtlichen Bekanntmachungsblattes in der Vergangenheit nicht den gesetzlichen Erfordernissen des § 5 Abs. 1 Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO) in der jeweils geltenden Fassung.
Das OVG M-V vertritt die Ansicht, dass es gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KV-DVO erforderlich sei, dass im Impressum des amtlichen Bekanntmachungsblattes zwingend Angaben darüber enthalten sein müssten, wo es „einzeln und im Abonnement“ bezogen werden könne.
Diesen Anforderungen entsprach der STADTANZEIGER der Hansestadt Wismar bislang nicht. Es fehlten die Worte „einzeln und“.
Zwischenzeitlich wurde das Impressum des STADTANZEIGERs selbstverständlich um die von der Rechtsprechung für notwendig erachteten Angaben ergänzt.
Im Ergebnis bedeutet die o. a. Rechtsprechung, dass die im Beschlussvorschlag genannten Satzungen damals fehlerhaft bekanntgemacht wurden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt das Rechtsamt ausdrücklich, diesen Bekanntmachungsfehler in Bezug auf die hiervon betroffenen und seinerzeit beschlossenen Satzungen vorsorglich zu heilen.
Voraussetzung für eine rechtssichere Heilung ist, dass die o. a. Satzungen vor ihrer erneuten öffentlichen Bekanntmachung noch einmal – völlig inhaltsgleich – mit dem damaligen Zeitpunkt des Inkrafttretens und damit rückwirkend von der Bürgerschaft beschlossen werden.
Dementsprechend sind in den Anlagen 1 bis 27 die jeweiligen Satzungstexte beigefügt. Darin sind nur die Präambeln (= Rechtsgrundlagen und Beschlussdatum) aktualisiert sowie die Regelungen über das Inkrafttreten um die Rückwirkung angepasst worden.
Sie können über den Beschlussvorschlag gerne einfach en bloc abstimmen.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X |
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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X |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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X |
neu |
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X |
freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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7
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10
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71,6 kB
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229,3 kB
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13
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146,2 kB
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(wie Dokument)
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475,5 kB
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18
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(wie Dokument)
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20
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190,9 kB
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67,3 kB
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56,8 kB
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57,8 kB
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