Beschlussvorlage - VO/2025/0360

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Eigenbetriebsausschuss stimmt der Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Ersatzbeschaffung von 46 Parkscheinautomaten für die Hansestadt Wismar zu.

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Sachverhalt

Der Entsorgungs- und Verkehrsbetreib als Eigenbetrieb der Hansestadt Wismar betreibt insgesamt 46 Parkscheinautomaten in der Innenstadt und auf den Parkplätzen im Altstadtring von Wismar.

Die Beschaffung der derzeitigen Parkscheinautomaten erfolgte per Ausschreibung im Zuge der Einführung des Parkraumkonzeptes im Jahre 2012. Bis auf wenige Zukäufe im Zusammenhang mit dem Bewirtschaftungsbeginn neu hinzugekommener Parkräume ist der Bestand an Parkscheinautomaten damit über 12 Jahre in Nutzung.

An allen Parkscheinautomaten konnte mit Münzgeld und SEPA-Lastschrift bezahlt werden, ab 2019 kam die Möglichkeit des Handyparkens für den Parkscheinerwerb hinzu.

Das SEPA-Lastschriftverfahren ist durch den Automatenhersteller abgekündigt worden, Ersatzteile stehen nicht mehr zur Verfügung. Darüber hinaus sind moderne Bezahlvarianten mit Kreditkarte sowie Google Pay, Apple Pay mit Handy oder Smartwatch mit SEPA-Lastschrift nicht abbildbar. Die Kosten für Reparaturen und Bedarf an Ersatzteilen steigt stetig.

Die Ersatzbeschaffung der Parkscheinautomaten stellt außerdem einen weiteren Schritt in Richtung Smarter Parkraum dar. Durch den Verzicht auf Ticketrollen als Verbrauchsmaterial wird die Parkraumbewirtschaftung umweltschonend und nachhaltig. Parkscheine werden zukünftig unter Eingabe der Kfz-Kennzeichen bezahlt sowie die Quittungen per SMS versendet.

Um auch künftig ein sicheres und kundenfreundliches Bezahlen der Parkgebühren und -entgelte in der Hansestadt Wismar zu ermöglichen, wird die Ersatzbeschaffung von 46 Parkscheinautomaten erforderlich.

Die Kosten für die Ersatzbeschaffung werden aus den laufenden Einnahmen der Parkgebühren und -entgelte gedeckt.

Begründung der Vergabeart:

Vergaberechtlich erfolgt eine öffentliche Ausschreibung als Regelfall der Vergabe.

Zuschlagskriterium:

Als Zuschlagskriterium wird der Preis benannt.

Die Zuständigkeit des Eigenbetriebsausschusses folgt aus § 12 Abs. 1 Satz b) und Abs. 3 der 2. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar.

Der Eigenbetriebsausschuss wird über das Ergebnis der Vergabe informiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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