Beschlussvorlage - VO/2014/1020-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung touristischer Einrichtungen der Hansestadt Wismar, hier aktualisiert: Befreiung von Entgeltzahlungen für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren für die touristischen Leistungen im St.-Marien-Kirchturm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR
- Bearbeiter:
- Martin Rosenfeld
- Beteiligt:
- 13.3 Tourismuszentrale; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 30 RECHTSAMT; I Bürgermeister
- Verantwortlich:
- Sibylle Donath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
22.05.2025
|
Sachverhalt
Die aktuelle Entgeltordnung der Hansestadt Wismar zur Nutzung touristischer Einrichtungen wurde am 4. April 2016 beschlossen. Die dort festgelegten Entgelte sind nun neu kalkuliert worden und sollen vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2029 Gültigkeit haben. Gestiegene Aufwendungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tourismuszentrale, für den Betrieb und für den Besucherservice sind der wesentliche Grund für die Notwendigkeit der Überarbeitung und Anpassung der Entgeltordnung. Gründe für die Kostensteigerungen im Personalbereich sind vordergründig tarifliche Vorgaben. Höhere Reinigungs- und Energiekosten belasten den Ausstellungsbetrieb. Nicht zuletzt haben Investitionen in moderne Filmabspieltechnik im Bereich St. Marien zu einer Erhöhung der Abschreibungskosten geführt. Zudem wurde berücksichtigt, dass die Kosten für laufende Service- und Wartungsverträge, beispielsweise im Bereich der Aufzugtechnik, in den kommenden Jahren deutlich ansteigen werden.
Abweichend von der Beschlussvorlage VO/2014/1020-02 ändert diese Beschlussvorlage VO/2014/1020-03 den § 3 (3) der Entgeltordnung. Kinder und Jugendliche (Formulierung bislang: Schülerinnen und Schüler) zwischen 7 und 16 Jahren werden von Entgeltzahlungen befreit. Die Worte Schülerinnen und Schüler in § 3 (3) Nr. 3 der Entgeltordnung werden ersatzlos gestrichen. Ebenso entfällt in § 3 (3) Nr. 5 der Entgeltordnung der Entgelttatbestand Schülergruppen ab 15 Personen (ausschließlich für den Besuch der Filmvorführung Bruno Backstein in St. Marien (2,00 €) und wird ersetzt durch den Entgelttatbestand: Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren (entgeltfrei).
Das soll der besonderen finanziellen Situation dieser Altersgruppe gerecht werden, die oft ausschließlich auf das Einkommen der Eltern angewiesen ist und wenig Möglichkeiten für einen Zuverdienst hat. Außerdem soll diese Entgeltbefreiung einen steigenden Effekt auf die Besucherzahlen insgesamt nach sich ziehen, da sich Familien mit Kindern bis 16 Jahre womöglich eher für einen Besuch entscheiden, wenn nur die Erwachsenen zahlungspflichtig sind. Die Befreiung von der Entgeltzahlung gilt für beide Leistungen im St.-Marien-Kirchturm, denn die Turmführung und die Filmvorführung haben gleichermaßen die Geschichte von St. Marien zum Inhalt. Organisatorisch kommt im Fall von Schülergruppen hinzu, dass sich Gruppen kapazitätsbedingt aufteilen: während maximal 15 Personen die Turmführung erhalten, sehen sich die verbleibenden Schülerinnen und Schüler den Film "Bruno Backstein" an.
Den (im zweiten Absatz genannten) Ansatz, mit kostenfreien Zusammenhangleistungen mehr Umsatz zu generieren, verfolgt auch das Couponheft wismarPLUS. Zwar steigt mit den neuen Entgelten in den touristischen Einrichtungen der Verkaufspreis für wismarPLUS rechnerisch um brutto 2,20 €, aber für jeden Gast, der das Couponheft ab dem 1. Juli 2025 erwirbt, erhöht sich die Ersparnis um 4,00 €, was sich mit Sicherheit positiv auf die Verkaufszahlen von wismarPLUS auswirken wird. Der Verkaufspreis für wismarPLUS sollte unterjährig nicht angepasst werden, weil die Entgelte für den Besuch der Aussichtsplattform der St.-Georgen-Kirche und für die 3-D-Filmvorführung in St. Marien „Bruno Backstein" nur als kalkulatorische Kosten behandelt werden. Das bedeutet erstens, dass alle inkludierten Leistungen zwar vollständig eingepreist sind, aber nicht jede eingelöst wird. Es kann also sein, dass ein Eintritt mit Kauf des Couponheftes bezahlt, aber nicht in Anspruch genommen wird. Zweitens bedeutet die inkludierte Leistung des Couponheftes nicht zwangsläufig eine damit einhergehende entgangene Einnahme aus einem regulären Einzelticket, denn es ist nicht bekannt, ob der Gast ohne das Couponheft die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen hätte. Auf die pagatorischen Kosten, wie beispielsweise Druckkosten, hat die Entgelterhöhung für die touristischen Einrichtungen keinen Einfluss.
Die Aufteilung der Besucherinnen und Besucher in Vollzahler und Ermäßigungsberechtigte stellt sich statistisch als 80 % Vollzahler und 20 % Ermäßigungsberechtigte dar. Von den Ermäßigungsberechtigten sind die meisten Kinder und Jugendliche. Im Falle der touristischen Einrichtung St. Marien geht die Verwaltung von jährlich gegenwärtig 2.400 Kindern und Jugendlichen bis maximal 3.000 zukünftig aus, die ab dem 1. Juli 2025 die Entgeltbefreiung nutzen. Der Kostendeckungsgrad für St. Marien sinkt von 30 % auf 23 %. Im Vergleich zu den in der Beschlussvorlage VO/2014/1020-02 genannten finanziellen Auswirkungen reduziert sich die durch die Neufassung der Entgeltordnung erwartete Einnahmeerhöhung im Jahr 2025 um 5.000 € auf 26.000 € und in den Folgejahren um jährlich 10.000 € auf 52.000 €.
Finanz. Auswirkung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Keine finanziellen Auswirkungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
57503.4419XXX/03 |
Ertrag in Höhe von |
26.000 € |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Aufwand in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
57503.6419XXX/03 |
Einzahlung in Höhe von |
26.000 € |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Auszahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
57503.4419XXX/03 |
Ertrag in Höhe von |
52.000 € |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Aufwand in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
57503.6419XXX/03 |
Einzahlung in Höhe von |
52.000 € |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Auszahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Investitionsprogramm |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X |
Die Maßnahme ist keine Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Maßnahme ist eine neue Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Die Maßnahme ist: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
neu |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X |
freiwillig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
eine Erweiterung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
56,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
94,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
179,8 kB
|
