Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2025/0362

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beauftragt den Verwaltungsausschuss als federführenden Ausschuss mit der Aufgabe, die Sondernutzungssatzung und die Gestaltungsrichtlinie für die Nutzung des öffentlichen Raums der Hansestadt Wismar zu überarbeiten.

Der Verwaltungsausschuss hört alle von der o.g. Satzung und Richtlinie betroffenen Gruppen in mindestens zwei öffentlichen Sitzungen an.

Als Vertreter der Betroffenen sind mindestens einzuladen: DEHOGA, WWG, Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Hansestadt Wismar, Citymanagerin der Hansestadt Wismar und die IHK.

Der Verwaltungsausschuss erarbeitet auf der Grundlage der Anhörungen und Anregungen eine Synopse der Änderungen und berät diese gemeinsam mit dem Bauausschuss in einer gemeinsamen Sitzung. Der Bürgermeister wird gebeten, das Ergebnis der Beratungen durch die Verwaltung so aufzubereiten, dass der Bürgerschaft im Ergebnis eine Neufassung von o.g. Satzung und Richtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

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Sachverhalt

Begründung erfolgt mündlich

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Finanz. Auswirkung

keine Angabe

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