Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2025/0344
Grunddaten
- Betreff:
-
Novellierung Sondernutzungssatzung und der Gestaltungsrichtlinie für die Nutzung des öffentlichen Raums
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fraktion Liberale Liste - FDP, Fraktion Bürger für Wismar, CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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22.05.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft setzt zur Erarbeitung einer Novellierung der Sondernutzungssatzung und der Gestaltungsrichtlinie für die Nutzung des öffentlichen Raums einen einen zeitweiligen Ausschuss "Sondernutzung und Gestaltung" gemäß § 9 der Hauptsatzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ein.
Der zeitweilige Ausschuss "Sondernutzung und Gestaltung" tagt öffentlich.
Der zeitweilige Ausschuss erarbeitet eine Novellierung der Sondernutzungssatzung und der Gestaltungsrichtlinie für die Nutzung des öffentlichen Raums und bindet sowohl die Verwaltung der Hansestadt Wismar in die Überarbeitung ein als auch die Interessenvertretungen der Wirtschaft. Der zeitweilige Ausschuss sammelt Anregungen und Hinweise und kann Anhörungen und Expertengespräche durchführen.
Die Synopse zu möglichen Änderungen der Gestaltungsrichtlinie in der Anlage wird eine der Grundlagen der Beratungen im zeitweiligen Ausschuss.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Teilnahme und Begleitung durch die Verwaltung und des Citymanagements sicherzustellen und den erforderlichen Rahmen für eine breite Beteiligung und Einbindung zu schaffen.
Sachverhalt
Die Aktualisierung der Sondernutzungssatzung ist aufgrund der Rückmeldungen aus der Praxis dringend geboten. An vielen Stellen wurde überreguliert und in der täglichen Geschäftspraxis ergaben sich immer wieder Konflikte und Umsetzungsprobleme. Wenn Regularien sich in der Praxis nicht bewähren, müssen sie aufgehoben oder entschlackt und praxistauglich angepasst werden. Hierfür soll der einzusetzende Unterausschuss die Grundlage bieten.
Eine Novellierung der Sondernutzungssatzung inklusive Gestaltungsrichtlinie für die Nutzung des öffentlichen Raumes im Innenstadtbereich und im Alten Hafen sollte im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses durchgeführt werden, um verschiedene Perspektiven auf die Innenstadt und den Hafenbereich von Gastronomen, von Händlern und Gewerbetreibenden und auch Anwohnern einzubinden. Ziel sollte sein, die Innenstadt und den Alten Hafen lebendig und attraktiv zu erhalten und weiterzuentwickeln und darüber hinaus einen Beitrag zur urbanen Klimaanpassung zu leisten. Die Sondernutzungssatzung sollte Regelungen beinhalten, wie verschiedene Aktivitäten im öffentlichen Raum gestaltet werden können. Die Nutzung der öffentlichen Straßen, Plätze und Wege ist grundsätzlich jedermann gestattet. Die Sondernutzungssatzung sollte die Nutzung des öffentlichen Raumes über den Gemeingebrauch hinaus regeln. Das betrifft beispielsweise Warenauslagen und gastronomische Nutzung aber auch Werbeschilder, Straßenkunst und Straßenmusik sowie Veranstaltungswerbung
oder Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Sondernutzungen können einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Bereicherung des öffentlichen Stadtraumes leisten. Dafür müssen sie hohen qualitativen Ansprüchen genügen und die städtebaulichen Interessen unter Wahrung der denkmalpflegerischen Aspekte ausreichend würdigen. Eine Sondernutzungssatzung mit einer Gestaltungsrichtlinie beinhaltet damit verbindliche Regeln und beschreibt geeignete Maßnahmen und Grundsätze, anhand derer die gewerblichen Aktivitäten im öffentlichen Raum gestaltet werden können. Sie soll einerseits gestalterische Vielfalt ermöglichen und andererseits dabei unterstützen,
dass sowohl öffentliche als auch private Interessen sinnvoll abgewogen und verhältnismäßig ausgeglichen werden. Die beantragte Methodik der Entwicklung der Sondernutzungssatzung zielt darauf ab, die Interessen vieler Gruppen wie Restaurantbesitzer, Einzelhändler, Gewerbetreibende
und auch Kulturschaffende, Touristen und Einwohner, die ihre Präsenz in der Innenstadt und im Hafenbereich verorten mit den öffentlichen Interessen des Denkmalschutzes und der straßen – und wegerechtlichen Belange abgleichen zu können. Dabei sollen wirtschaftliche Interessen mit Verkehrsregeln, Barrierefreiheit mit dem Erhalt des Stadtbildes, Weltkulturerbe mit Lebendigkeit und Klimaschutz vereint werden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt gibt es Bestrebungen, Sondernutzungsflächen für konsumunabhängige Sitzgelegenheiten vor den Geschäften vorhalten zu dürfen. Im Zusammenhang mit der urbanen Klimaanpassung sollte auch eine Entbürokratisierung ins Auge gefasst werden, so dass mehr freie Gestaltung für mobile Pflanzenkübel angedacht werden könnte.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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275,4 kB
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