Beschlussvorlage - VO/2015/1469-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für das Theater der Hansestadt Wismar.

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Sachverhalt

Die vorliegende Benutzungs- und Entgeltordnung (fortlaufend Entgeltordnung genannt) wurde neu gefasst, da die bisherige Entgeltordnung vom 29.10.2015 (zuletzt geändert am 27.02.2020) überarbeitet werden musste.

Diese Entgeltordnung regelt die Vermietung von Räumen des Theaters an externe Veranstalter sowie die Durchführung von Veranstaltungen der Hansestadt Wismar (Gastspiele, Ko- und Eigenproduktionen). Eintrittspreise für Veranstaltungen der Hansestadt Wismar sind nicht Bestandteil dieser Entgeltordnung. Diese werden von der Abteilung Veranstaltungen und Theater für jede Veranstaltung einzeln kalkuliert, basierend auf dem angestrebten Kostendeckungsgrad des Produkts „BgA Theater“.

Die Kalkulation der Entgelte basiert auf den Aufwendungen und Erträgen des Jahres 2023 sowie der Annahme von jährlich 130 Veranstaltungen im Theater. Davon entfallen voraussichtlich 40 auf Raumvermietungen (Anteil ca. 31 % der Gesamtnutzung), bei einer maximalen Nutzungsdauer von 10 Stunden je Veranstaltung. Die vorgeschlagenen Entgelte sollen die auf diesen Vermietungsanteil entfallenden Kosten im Verhältnis zum angestrebten Kostendeckungsgrad (45 %) decken. Die Laufzeit endet am 30.06.2029, wobei eine Inflationsrate von 2 Prozent berücksichtigt wird.

Eine Neukalkulation war aufgrund der seit der letzten Anpassung (2015) gestiegenen Kosten (allgemeine Teuerung) erforderlich. Andernfalls könnte der angestrebte Kostendeckungsgrad zukünftig nicht mehr erreicht und der Qualitätsanspruch des Hauses nicht gehalten werden.

Ein direkter Vergleich mit anderen Theatern der Region ist wegen Unterschieden bei Vermietungspraxis, Größe und Ausstattung nur eingeschränkt möglich. Gespräche mit Agenturen und Partnern bestätigten jedoch, dass die bisherigen Entgelte als vergleichsweise niedrig wahrgenommen wurden. Die Verwaltung hält die Anhebung der Entgelte daher für notwendig und geht von einer Akzeptanz im Markt aus.

Wie bereits in der vorherigen Entgeltordnung und in anderen Entgeltordnungen der Hansestadt üblich, besteht weiterhin die Möglichkeit, Entgelte für bestimmte Nutzergruppen zu ermäßigen. Die Tarifstruktur berücksichtigt daher sowohl die jeweilige Nutzergruppe als auch die Nutzungsdauer.

Zudem wurden einige redaktionelle Änderungen und Detailanpassungen vorgenommen, die in der Synopse ersichtlich sind.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

  x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

26100.4411xxx / 03

Ertrag in Höhe von

0,00 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

26100.6411xxx / 03

Einzahlung in Höhe von

0,00 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

  

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

- 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

- 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

- 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

- 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Dargestellt werden hier die aus der Entgeltordnung resultieren Erträge/Einzahlungen, die über den Planansatz hinausgehen. Dies gilt auch für die unter Punkt 2 gemachten Angaben für die Folgejahre.

Die Planung der Veranstaltungen für das aktuelle Haushaltsjahr ist bereits abgeschlossen. Die im Jahr 2025 geschlossenen Verträge mit den Veranstaltern verlieren nicht die Wirkung. Die neuen Entgelte greifen daher noch nicht.

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

2026:

26100.4411xxx/03

ab 2027:

26100.4411xxx/03

Ertrag in Höhe von

19.500,00

 

 

52.000,00 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

- 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

2026:

26100.6411xxx/03

ab 2027:

26100.6411xxx/03

Einzahlung in Höhe von

19.500,00

 

 

52.000,00 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

- 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

  

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

- 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

- 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

- 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

- 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Für 2026 sind viele Verträge bereits fixiert, weshalb eine Kalkulation mit 40 Veranstaltungen nach neuer Tarifordnung unrealistisch ist. Realistischer ist die Annahme von ca. 15 Neuverträgen für 2026 (Großes Haus inkl. Green Room, 10 Std., Tarif C) nach der neuen Entgeltordnung. Daraus ergeben sich voraussichtlich Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen in Höhe von 19.500,00 €.

Ab 2027 werden erstmals alle Verträge nach der neuen Entgeltordnung geschlossen, sodass sich voraussichtlich Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen in Höhe von 52.000,00 € pro Jahr ergeben.

Verträge nach alter Entgeltordnung:

40 Veranstaltungen x 1.500,00 € netto Miete = 60.000,00 €

Verträge nach neuer Entgeltordnung:

40 Veranstaltungen x 2.800,00 € netto Miete = 112.000,00 €

Δ = 52.000,00 €

 

3. Investitionsprogramm

  x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

  x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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