Beschlussvorlage - VO/2015/1469-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Theater der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR
- Bearbeiter:
- Martin Rosenfeld
- Beteiligt:
- 13.22 SG Veranstaltungsorganisation; 13.2 Abt. Veranstaltungen und Theater; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 30 RECHTSAMT; I Bürgermeister
- Verantwortlich:
- Engelberg, Mike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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13.05.2025
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.05.2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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22.05.2025
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Sachverhalt
Die vorliegende Benutzungs- und Entgeltordnung (fortlaufend Entgeltordnung genannt) wurde neu gefasst, da die bisherige Entgeltordnung vom 29.10.2015 (zuletzt geändert am 27.02.2020) überarbeitet werden musste.
Diese Entgeltordnung regelt die Vermietung von Räumen des Theaters an externe Veranstalter sowie die Durchführung von Veranstaltungen der Hansestadt Wismar (Gastspiele, Ko- und Eigenproduktionen). Eintrittspreise für Veranstaltungen der Hansestadt Wismar sind nicht Bestandteil dieser Entgeltordnung. Diese werden von der Abteilung Veranstaltungen und Theater für jede Veranstaltung einzeln kalkuliert, basierend auf dem angestrebten Kostendeckungsgrad des Produkts „BgA Theater“.
Die Kalkulation der Entgelte basiert auf den Aufwendungen und Erträgen des Jahres 2023 sowie der Annahme von jährlich 130 Veranstaltungen im Theater. Davon entfallen voraussichtlich 40 auf Raumvermietungen (Anteil ca. 31 % der Gesamtnutzung), bei einer maximalen Nutzungsdauer von 10 Stunden je Veranstaltung. Die vorgeschlagenen Entgelte sollen die auf diesen Vermietungsanteil entfallenden Kosten im Verhältnis zum angestrebten Kostendeckungsgrad (45 %) decken. Die Laufzeit endet am 30.06.2029, wobei eine Inflationsrate von 2 Prozent berücksichtigt wird.
Eine Neukalkulation war aufgrund der seit der letzten Anpassung (2015) gestiegenen Kosten (allgemeine Teuerung) erforderlich. Andernfalls könnte der angestrebte Kostendeckungsgrad zukünftig nicht mehr erreicht und der Qualitätsanspruch des Hauses nicht gehalten werden.
Ein direkter Vergleich mit anderen Theatern der Region ist wegen Unterschieden bei Vermietungspraxis, Größe und Ausstattung nur eingeschränkt möglich. Gespräche mit Agenturen und Partnern bestätigten jedoch, dass die bisherigen Entgelte als vergleichsweise niedrig wahrgenommen wurden. Die Verwaltung hält die Anhebung der Entgelte daher für notwendig und geht von einer Akzeptanz im Markt aus.
Wie bereits in der vorherigen Entgeltordnung und in anderen Entgeltordnungen der Hansestadt üblich, besteht weiterhin die Möglichkeit, Entgelte für bestimmte Nutzergruppen zu ermäßigen. Die Tarifstruktur berücksichtigt daher sowohl die jeweilige Nutzergruppe als auch die Nutzungsdauer.
Zudem wurden einige redaktionelle Änderungen und Detailanpassungen vorgenommen, die in der Synopse ersichtlich sind.
Finanz. Auswirkung
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
26100.4411xxx / 03 |
Ertrag in Höhe von |
0,00 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
26100.6411xxx / 03 |
Einzahlung in Höhe von |
0,00 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Dargestellt werden hier die aus der Entgeltordnung resultieren Erträge/Einzahlungen, die über den Planansatz hinausgehen. Dies gilt auch für die unter Punkt 2 gemachten Angaben für die Folgejahre. Die Planung der Veranstaltungen für das aktuelle Haushaltsjahr ist bereits abgeschlossen. Die im Jahr 2025 geschlossenen Verträge mit den Veranstaltern verlieren nicht die Wirkung. Die neuen Entgelte greifen daher noch nicht.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
2026: 26100.4411xxx/03 ab 2027: 26100.4411xxx/03 |
Ertrag in Höhe von |
19.500,00
52.000,00 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
- |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
2026: 26100.6411xxx/03 ab 2027: 26100.6411xxx/03 |
Einzahlung in Höhe von |
19.500,00
52.000,00 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
- |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Für 2026 sind viele Verträge bereits fixiert, weshalb eine Kalkulation mit 40 Veranstaltungen nach neuer Tarifordnung unrealistisch ist. Realistischer ist die Annahme von ca. 15 Neuverträgen für 2026 (Großes Haus inkl. Green Room, 10 Std., Tarif C) nach der neuen Entgeltordnung. Daraus ergeben sich voraussichtlich Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen in Höhe von 19.500,00 €. Ab 2027 werden erstmals alle Verträge nach der neuen Entgeltordnung geschlossen, sodass sich voraussichtlich Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen in Höhe von 52.000,00 € pro Jahr ergeben. Verträge nach alter Entgeltordnung: 40 Veranstaltungen x 1.500,00 € netto Miete = 60.000,00 € Verträge nach neuer Entgeltordnung: 40 Veranstaltungen x 2.800,00 € netto Miete = 112.000,00 € Δ = 52.000,00 €
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3. Investitionsprogramm |
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x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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x |
freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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148,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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24,4 kB
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