Beschlussvorlage - VO/2014/1020-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die in der Anlage beigefügte Entgeltordnung zur Nutzung touristischer Einrichtungen der Hansestadt Wismar.

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Sachverhalt

Begründung:

Die aktuelle Entgeltordnung der Hansestadt Wismar zur Nutzung touristischer Einrichtungen wurde am 04.04.2016 beschlossen.

Ein wesentlicher Faktor für die Notwendigkeit der Anpassung der Entgeltordnung liegt in der Entwicklung der gestiegenen Aufwendungen in den Bereichen Personal-, Betriebs- und Bewachungskosten. Bezüglich der gestiegenen Bewachungskosten sei erwähnt, dass diese aufgrund tariflicher Änderungen und gestiegener Sicherheits- und Serviceanforderungen in den letzten Jahren immer wieder signifikant angestiegen sind. Darüber hinaus sind insbesondere die Reinigungs- und Energiekosten erheblich gestiegen, was sich zusätzlich belastend auf die Betriebsausgaben auswirkt. Auch die internen Personalkosten seitens der Hansestadt Wismar sind infolge von Tarifanpassungen und der damit verbundenen Erhöhung der Dienstbezüge für die Tarifbeschäftigten gestiegen. Nicht zuletzt haben Investitionen in moderne Filmabspieltechnik im Bereich St. Marien zu einer Erhöhung der Abschreibungskosten geführt. Zudem wurde berücksichtigt, dass sich die Kosten für laufende Service- und Wartungsverträge, etwa im Bereich der Aufzugtechnik, in den kommenden Jahren deutlich erhöhen werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Vergleich der beiden betriebenen touristischen Einrichtungen: Während für St. Georgen erfreulicherweise ein Kostendeckungsgrad von 100 % erreicht wird, weist St. Marien einen deutlich niedrigeren Kostendeckungsgrad auf (29 %). Dies ist in erster Linie auf die erheblich geringere Anzahl zahlender Besucher in St. Marien zurückzuführen. Wirtschaftlich wird St. Marien daher maßgeblich von St. Georgen mitgetragen.

Vor dem Hintergrund dieser Kostenentwicklungen wird eine Überarbeitung der bestehenden Entgeltordnung angestrebt. Ziel ist es, auch zukünftig eine einheitliche und transparente Entgeltstruktur für beide Einrichtungen zu garantieren, um eine nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit sicherzustellen. Die vorgeschlagene Anpassung der Entgelte trägt diesen vielfältigen Entwicklungen in angemessener Weise Rechnung und sichert die zukünftige Leistungsfähigkeit der touristischen Einrichtungen der Hansestadt Wismar.

Ein Kombiticket ist nicht vorgesehen, da durch das touristische Couponheft WISMARplus bereits eine attraktive Möglichkeit zur gebündelten Inanspruchnahme verschiedener touristischer Angebote besteht. Das bestehende Rabattsystem erfüllt somit bereits die Funktion einer vergünstigten Mehrfachnutzung.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

  x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.4419xxx / 03 

Ertrag in Höhe von

31.000,00 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.6419xxx / 03 

Einzahlung in Höhe von

31.000,00 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Dargestellt werden hier die aus der Entgeltordnung resultieren Erträge/Einzahlungen, die über den Planansatz hinausgehen. Dies gilt auch für die unter Punkt 2 gemachten Angaben für die Folgejahre.

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.4419xxx / 03 

Ertrag in Höhe von

62.000,00 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.6419xxx / 03 

Einzahlung in Höhe von

62.000,00 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

  x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

  x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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