Beschlussvorlage - VO/2014/1020-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung touristischer Einrichtungen der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR
- Bearbeiter:
- Martin Rosenfeld
- Beteiligt:
- 13.3 Tourismuszentrale; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 30 RECHTSAMT; I Bürgermeister
- Verantwortlich:
- Sterling, Louisa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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13.05.2025
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.05.2025
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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Sachverhalt
Begründung:
Die aktuelle Entgeltordnung der Hansestadt Wismar zur Nutzung touristischer Einrichtungen wurde am 04.04.2016 beschlossen.
Ein wesentlicher Faktor für die Notwendigkeit der Anpassung der Entgeltordnung liegt in der Entwicklung der gestiegenen Aufwendungen in den Bereichen Personal-, Betriebs- und Bewachungskosten. Bezüglich der gestiegenen Bewachungskosten sei erwähnt, dass diese aufgrund tariflicher Änderungen und gestiegener Sicherheits- und Serviceanforderungen in den letzten Jahren immer wieder signifikant angestiegen sind. Darüber hinaus sind insbesondere die Reinigungs- und Energiekosten erheblich gestiegen, was sich zusätzlich belastend auf die Betriebsausgaben auswirkt. Auch die internen Personalkosten seitens der Hansestadt Wismar sind infolge von Tarifanpassungen und der damit verbundenen Erhöhung der Dienstbezüge für die Tarifbeschäftigten gestiegen. Nicht zuletzt haben Investitionen in moderne Filmabspieltechnik im Bereich St. Marien zu einer Erhöhung der Abschreibungskosten geführt. Zudem wurde berücksichtigt, dass sich die Kosten für laufende Service- und Wartungsverträge, etwa im Bereich der Aufzugtechnik, in den kommenden Jahren deutlich erhöhen werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Vergleich der beiden betriebenen touristischen Einrichtungen: Während für St. Georgen erfreulicherweise ein Kostendeckungsgrad von 100 % erreicht wird, weist St. Marien einen deutlich niedrigeren Kostendeckungsgrad auf (29 %). Dies ist in erster Linie auf die erheblich geringere Anzahl zahlender Besucher in St. Marien zurückzuführen. Wirtschaftlich wird St. Marien daher maßgeblich von St. Georgen mitgetragen.
Vor dem Hintergrund dieser Kostenentwicklungen wird eine Überarbeitung der bestehenden Entgeltordnung angestrebt. Ziel ist es, auch zukünftig eine einheitliche und transparente Entgeltstruktur für beide Einrichtungen zu garantieren, um eine nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit sicherzustellen. Die vorgeschlagene Anpassung der Entgelte trägt diesen vielfältigen Entwicklungen in angemessener Weise Rechnung und sichert die zukünftige Leistungsfähigkeit der touristischen Einrichtungen der Hansestadt Wismar.
Ein Kombiticket ist nicht vorgesehen, da durch das touristische Couponheft WISMARplus bereits eine attraktive Möglichkeit zur gebündelten Inanspruchnahme verschiedener touristischer Angebote besteht. Das bestehende Rabattsystem erfüllt somit bereits die Funktion einer vergünstigten Mehrfachnutzung.
Finanz. Auswirkung
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
57503.4419xxx / 03 |
Ertrag in Höhe von |
31.000,00 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
57503.6419xxx / 03 |
Einzahlung in Höhe von |
31.000,00 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Dargestellt werden hier die aus der Entgeltordnung resultieren Erträge/Einzahlungen, die über den Planansatz hinausgehen. Dies gilt auch für die unter Punkt 2 gemachten Angaben für die Folgejahre.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
57503.4419xxx / 03 |
Ertrag in Höhe von |
62.000,00 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
57503.6419xxx / 03 |
Einzahlung in Höhe von |
62.000,00 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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x |
freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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229,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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116,6 kB
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3
|
(wie Dokument)
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560 kB
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