Beschlussvorlage - VO/2025/0318
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
70. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbefläche in ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung THW im Bereich
Dorsteinweg/Rostocker Straße“,
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Mahnel, Cornelia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Sanierungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
12.05.2025
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
22.05.2025
|
Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für eine Gewerbefläche an der Bahntrasse Wismar-Rostock im Bereich Dorsteinweg ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Nord-Westen und Nord-Osten: durch die Kreuzung der Bahntrasse Wismar-Rostock mit dem Dorsteinweg
im Süd-Osten und im Süd-Westen: durch ungenutzte Flächen eines ehemaligen Holz-Lager-Betriebes nördlich der Rostocker Straße
(siehe Anlage 2)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 70. Änderung
des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbefläche in ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung THW im Bereich Dargetzow/Rostocker Straße“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.
Sachverhalt
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ist der Plangeltungsbereich als Gewerbefläche dargestellt.
Die Stadt beabsichtigt, diese Flächen als Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung THW zu entwickeln.
Parallel hierzu soll gemäß Beschlussvorlage VO/2025/0319 der Bebauungsplan Nr. 93/25 „Sonstiges Sondergebiet THW Dorsteinweg“ aufgestellt werden.
Planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes nach dem Entwicklungsgebot ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Die derzeitige Ausweisung von Gewerbeflächen ist in ein Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung THW zu ändern.
Der Bereich der Änderungen betrifft ca. 1,03 ha.
(siehe Anlagen)
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x |
Keine finanziellen Auswirkungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Ertrag in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Aufwand in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Einzahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Auszahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Ertrag in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Aufwand in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Einzahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Auszahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Investitionsprogramm |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Maßnahme ist keine Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Maßnahme ist eine neue Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Die Maßnahme ist: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x |
neu |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x |
freiwillig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
eine Erweiterung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
