Beschlussvorlage - VO/2025/0291

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft fasst den Grundsatzbeschluss zur Sanierung der BÜSTRA und zum Neubau eines Geh- und Radweges im Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld-Süd.

 

2. Die Bürgerschaft beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 332.087,97 € für dieses Vorhaben im Rahmen der Maßnahme 57104002 „Sanierung BÜSTRA Haffeld inkl. Geh-/Radweg“.

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Sachverhalt

 

Ende der 1990er Jahre wurde das Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld-Süd sukzessive erschlossen. Angesiedelt haben sich unterschiedliche Unternehmen der holzverarbeitenden Industrie, der chemischen und der Bauindustrie. Fast 2000 neue Arbeitsplätze sind hier entstanden, der überwiegende Teil davon sind Industriearbeitsplätze. Im Zuge der damaligen Ansiedlungspolitik wurde auch die verkehrliche Anbindung dieses Standortes durch Straße und Schiene sichergestellt.

 

Am Knotenpunkt Nord-Ost-Zubringer (NOZ) / Am Haffeld wurde eine sogenannte Bahnübergangs- und Straßensicherungsanlage (BÜSTRA) errichtet. Diese wird eingesetzt, wenn sich in der Nähe eines Bahnübergangs eine Straßenkreuzung mit Ampelsteuerung befindet. Die Anlage koordiniert die Sicherheitstechnik von Straße und Schiene, sodass der Straßenverkehr abfließen kann und sich so keine Staus im Bereich des Bahnübergangs bilden.   

 

Mit der geplanten Maßnahme sollen wesentliche Teile der technischen Ausstattung der Lichtsignalanlage (LSA) und der Eisenbahnsicherungsanlage (ESA) modernisiert werden. Aufgrund des zunehmenden Schwerlastverkehrs soll zusätzlich zu dem bestehenden Phasenablauf eine Sonderphase für diese Verkehre in der Relation Hafen – NOZ erstellt werden.

Ergänzend zum Um- und Neubau der BÜSTRA ist ein Rad- / Gehweg einschließlich der Anlage von zwei Straßenquerungen und einer Gleisquerung geplant. Dieses Erfordernis ergibt sich aufgrund der hohen Frequentierung durch den Schwerlastverkehr.

 

Die Investitionssumme beträgt ca. 950.000 € brutto. Finanziert wird die Maßnahme über das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz). Je ein Drittel der Kosten trägt das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Straßenbaulastträger (hier: Hansestadt Wismar) und der Eisenbahninfrastrukturinhaber (hier: Hansestadt Wismar). Die Kosten für das Drittel Land und den Straßenbaulastträger werden vom Land getragen. Das Drittel Eisenbahninfrastrukturinhaber kann auf Antrag mit 90% gefördert werden, sodass der Eigenanteil der Hansestadt Wismar 10% am letzten Drittel beträgt.

 

Für die Umsetzung des Vorhabens wurden bereits in Vorjahren Mittel unter der Maßnahme 54101019 „Bahnübergang-Straße BÜSTRA Haffeld“ eingeplant. Die Umsetzung erfolgte bislang nicht, da die Finanzierung nicht vollständig gesichert war. Aktuell stehen noch Mittel i.H.v. 332.087,97 € zur Verfügung. Diese sind zur Finanzierung des auf die Stadt entfallenden Drittels i.H.v. rund 317.000 EUR ausreichend und bieten Sicherheiten für unerwartete Entwicklungen. Bei einer erfolgreichen Fördermitteleinwerbung würde der Bedarf an Eigenmitteln noch weiter sinken.

 

Die Zuordnung des Vorhabens zum Eisenbahnkreuzungsgesetz hat zur Folge, dass die buchhalterische Erfassung des Vorhabens nunmehr im Produkt 57104 – BgA Gleisanlagen und nicht, wie ursprünglich geplant, im Produkt 54101 – Gemeindestraßen vorzunehmen ist. Da die Produkte verschiedenen Teilhaushalten zuzuordnen sind, ist eine Übertragung der Mittel nur im Wege einer außerplanmäßigen Bereitstellung nach § 50 KV M-V möglich.  Diese Entwicklung war unvorhersehbar. Die Unabweisbarkeit ergibt sich aus den sicherheitstechnischen Aspekten des Vorhabens.

 

Über Art, Umfang und Durchführung der Maßnahme sowie über die Verteilung der Kosten muss eine Kreuzungsvereinbarung zwischen dem Straßenbaulastträger und dem Eisenbahninfrastrukturinhaber (hier: Hansestadt Wismar) geschlossen werden, die vom Land Mecklenburg-Vorpommern genehmigt werden muss.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.7852200/04

Auszahlung in Höhe von

570.000,00 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

x

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.6816620/04

Einzahlung in Höhe von

380.000,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.7852200/08

Auszahlung in Höhe von

332.087,97 €

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Die Kosten i.H.v. 950.000 € werden vollständig über den Haushalt der HWI abgewickelt. Die Ein- und Auszahlungen werden sich vsl. auf 2025 und 2026 verteilen. Die Kosten und die Beteiligung des Landes sind entsprechend verteilt. Die außerplanmäßige Bewilligung wird im Jahr ihres Beschlusses, hier 2025, vollständig dargestellt. Die Deckung übersteigt insgesamt die Investitionssumme von 950.000 €. Der Grund dafür sind Sicherheiten für unerwartete Entwicklungen. Die genannten Werte sind brutto.

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.7852200/04

Auszahlung in Höhe von

380.000,00 € 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

x

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.6816620/04

Einzahlung in Höhe von

253.000,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

x

Die Maßnahme ist eine neue Investition

57104002 „Sanierung BÜSTRA Haffeld inkl. Geh-/Radweg“ (54101019 „Bahnübergang-Straße BÜSTRA Haffeld“ war bereits im Investitionsprogramm enthalten)

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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