Beschlussvorlage - VO/2025/0292
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT
- Bearbeiter:
- Michel Ohlerich
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 11.2 Abt. Personalservice; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Ohlerich, Michel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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07.04.2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.04.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 41 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern auch eine Aufgabe der Gemeinden. Dafür bestellen hauptamtlich verwaltete Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich tätig.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung in der derzeit geltenden Fassung festgelegt, dass die Gleichstellungsbeauftragte für fünf Jahre durch die Bürgerschaft zu bestellen ist. Die Planstelle der Gleichstellungsbeauftragten ist mit der Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA ausgewiesen.
Frau Steffan nimmt die Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte seit nunmehr 15 Jahren wahr. Die aktuelle Bestellung endet mit Ablauf des 04.08.2025. Die Aufgaben haben sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Frau Steffan leitet das Büro für Chancengleichheit in Vollzeit und wird durch eine Halbtagsstelle (Sachbearbeitung Willkommenskultur) unterstützt.
In Ihrer Funktion bringt sich Frau Steffan proaktiv in das Stadtgeschehen ein und ist gut vernetzt. Sie wird mit hohem Engagement und persönlichem Einsatz tätig. Die Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte richten sich im äußeren Sinne an die Stadt und die Stadtgesellschaft, im engeren Sinne an die Beschäftigten der Stadtverwaltung. Dabei nimmt Frau Steffan selbst Aufgaben und Termine wahr, initiiert Projekte oder arbeitet darin mit und organisiert beispielsweise Veranstaltungen. Sie versteht sich gleichzeitig aber auch als Koordinatorin und vermittelt zunehmend an verantwortliche oder unterstützende Stellen. Zudem engagiert sich Frau Steffan auch überregional und ist u.a. Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten beim Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern. Frau Steffan hat gezeigt, dass sie sich kontinuierlich in der Arbeit weiterentwickelt. Zuletzt hat Frau Steffan ihre Arbeit im Tätigkeitsbericht 2024 des Büros für Chancengleichheit zusammengefasst. Dieser Tätigkeitsbericht wurde der Bürgerschaft als Bericht/Antwort (BA/2025/0246) zur Verfügung gestellt und in der März-Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgestellt.
Folglich kann festgestellt werden, dass sich Frau Steffan als Gleichstellungsbeauftragte bewährt hat. Frau Steffan ist bereit, Ihre Arbeit fortzusetzen. Ich schlage Ihnen vor, Frau Steffan mit Wirkung zum 05.08.2025 erneut zur Gleichstellungsbeauftragten zu bestellen.
Finanz. Auswirkung
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die Personalkosten wurden im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt. |
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Die Personalkosten wurden im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt. |
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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x |
Vorgeschrieben durch: § 41 KV M-V |
(Alle Beträge in Euro)
