Beschlussvorlage - VO/2025/0292

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft bestellt Frau Petra Steffan gem. § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar in Verbindung mit § 41 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern für die Dauer von fünf Jahren zur Gleichstellungsbeauftragten

Reduzieren

Sachverhalt

 

Gemäß § 41 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern auch eine Aufgabe der Gemeinden. Dafür bestellen hauptamtlich verwaltete Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich tätig.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung in der derzeit geltenden Fassung festgelegt, dass die Gleichstellungsbeauftragte für fünf Jahre durch die Bürgerschaft zu bestellen ist. Die Planstelle der Gleichstellungsbeauftragten ist mit der Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA ausgewiesen.

 

Frau Steffan nimmt die Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte seit nunmehr 15 Jahren wahr. Die aktuelle Bestellung endet mit Ablauf des 04.08.2025. Die Aufgaben haben sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Frau Steffan leitet das Büro für Chancengleichheit in Vollzeit und wird durch eine Halbtagsstelle (Sachbearbeitung Willkommenskultur) unterstützt.

 

In Ihrer Funktion bringt sich Frau Steffan proaktiv in das Stadtgeschehen ein und ist gut vernetzt. Sie wird mit hohem Engagement und persönlichem Einsatz tätig. Die Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte richten sich im äußeren Sinne an die Stadt und die Stadtgesellschaft, im engeren Sinne an die Beschäftigten der Stadtverwaltung. Dabei nimmt Frau Steffan selbst Aufgaben und Termine wahr, initiiert Projekte oder arbeitet darin mit und organisiert beispielsweise Veranstaltungen. Sie versteht sich gleichzeitig aber auch als Koordinatorin und vermittelt zunehmend an verantwortliche oder unterstützende Stellen. Zudem engagiert sich Frau Steffan auch überregional und ist u.a. Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten beim Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern. Frau Steffan hat gezeigt, dass sie sich kontinuierlich in der Arbeit weiterentwickelt. Zuletzt hat Frau Steffan ihre Arbeit im Tätigkeitsbericht 2024 des Büros für Chancengleichheit zusammengefasst. Dieser Tätigkeitsbericht wurde der Bürgerschaft als Bericht/Antwort (BA/2025/0246) zur Verfügung gestellt und in der März-Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgestellt.

 

Folglich kann festgestellt werden, dass sich Frau Steffan als Gleichstellungsbeauftragte bewährt hat. Frau Steffan ist bereit, Ihre Arbeit fortzusetzen. Ich schlage Ihnen vor, Frau Steffan mit Wirkung zum 05.08.2025 erneut zur Gleichstellungsbeauftragten zu bestellen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

  x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Die Personalkosten wurden im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt. 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Die Personalkosten wurden im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt.  

3. Investitionsprogramm

x 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x 

Vorgeschrieben durch: § 41 KV M-V

(Alle Beträge in Euro)

 

 

Loading...