Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2025/0276
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des kommunalen Landschaftsplans für die HWI
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.03.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, wie und in welchem zeitlichen Rahmen der kommunale Landschaftsplan aus dem Jahr 1997 aktualisiert werden kann. Dabei sollen insbesondere die Vor- und Nachteile einer Fortschreibung durch die Verwaltung im Vergleich zu externen Fachleuten sowie die entstehenden Kosten untersucht werden.
Sachverhalt
Entsprechend des Leitfadens „Kommunale Landschaftsplanung in Mecklenburg-Vorpommern“ des Umweltministeriums MV sind die örtlichen (..) Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege von den Gemeinden in Landschaftsplänen zur Vorbereitung von Flächennutzungsplänen (…) darzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Auch entsprechend des BauGB §1, Abs 7 sind die Belange des Umweltschutzes(…) bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Der Landschaftsplan der HWI stellt die Freiflächen auf dem Gemeindegebiet differenziert dar und macht konkrete Vorschläge zur Sicherung und Weiterentwicklung von Grünflächen, wie z.B. von ökologisch wertvollen Lebensräumen oder klimawirksamen Grünkorridoren.
Da diese Fachplanung seit ihrer Erstellung nicht mehr fortgeschrieben wurde und die Bachelorarbeit von Emma Luise Görke (vorgelegt an der Hochschule Anhalt im Nov. 2024) einen Rückgang der gesichert naturräumlichen Flächen von 30,4 km² auf 24,8 km² im Zeitraum von 1996 bis 2023 festgestellt hat, erscheint der Fraktion B90/Grüne die zeitnahe Fortschreibung dieser Fachplanung sinnvoll.
In der Sitzung des Bauauschusses im Januar 2025 wurde von der Verwaltung die Fortschreibung im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplan ebenfalls als sinnvoll erachtet.
