Beschlussvorlage - VO/2017/2343

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2016 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 26.316.426,30 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 685.772,32 € fest.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Das Jahresergebnis in Höhe von 685.772,32 € soll wie folgt verwendet werden:

 

- Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige

   Zwecke gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (zweckgebundene Rücklage)                                                                                                                               589.294,95€

- Verlustausgleich -19.122,63€

- Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 95.600,00€

- zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI

   weitergegeben  20.000,00€

 

Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2016.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar, bestehend aus den Häusern Friedenshof, Wendorf und dem Pflegezentrum Lübsche Burg, ist nach den Vorschriften der §§ 242-256 und §§ 264-288 HGB, den Sondervorschriften der Eigenbetriebsverordnung, sowie nach der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung) ein gemeinsamer Jahresabschluss zu erstellen.

Der Jahresabschluss 2016 wurde von der durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern bestellten Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.

 

Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 685.772,32 € aus, resultierend insbesondere aus der Realisierung sonstiger Erträge und zum anderen durch gestiegene Belegungstage, Pflegesatzverhandlung in der Tagespflege und eine Verschiebung der Pflegestufenstruktur und damit Steigerung der Erlöse zugunsten der Pflegestufe 3.

 

Das Jahresergebnis wurde durch folgende Faktoren beeinflusst:

 

Im Jahr 2016 konnte eine Kapazitätsauslastung von 96,85% im Haus Friedenshof, 97,81% im Haus Wendorf, 99,46% im Pflegezentrum Lübsche Burg und 92,74% in der Tagespflege Lübsche Burg erreicht werden. Die Kapazitätsauslastung  insgesamt betrug 97,53% (Vorjahr: 95,17%).

 

Im Jahr 2016 wurden Investitionen im Bereich der Einrichtungen, Ausstattungen und Software in Höhe von 47,3 T€ getätigt.

Für die Baumaßnahme „Betreutes Wohnen Friedenshof“ wurden weitere 1.978,1 T€ aufgewandt. Das Finanzierungsvolumen für die Baumaßnahme „Betreutes Wohnen Friedenshof“ soll insgesamt 3.500,0 T€ betragen.

Es wurden für Instandhaltung und Instandsetzung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 349,2 T€ finanziert. Den größten Anteil hatte dabei die Sanierung am Haus Wendorf mit 150,7 T€ (Fenster und Fassade 1.Bauabschnitt).

 

Die Pflegestufenstruktur hat sich in den einzelnen Häusern unterschiedlich entwickelt. Während im Haus Friedenshof, im Pflegezentrum Lübsche Burg und der Tagespflege ein Rückgang der Pflegestufe 1 zugunsten der Pflegestufen 2 und 3 verzeichnet werden, haben wir im Haus Wendorf einen Anstieg der Pflegestufen 1 und 2 zu Lasten der Pflegestufe 3.

 

Der Personaleinsatz wurde jeweils an die Belegung und die mit den Pflegekassen verhandelte Personalausstattung angepasst. Die Personalkosten liegen mit 133,97 T€ unter den geplanten Personalkosten in Höhe von 9.029,0 T€, bedingt durch den Abbau von Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Zulagen in Höhe von 129,1 T€.

 

Die Personalgewinnung, insbesondere im Fachkräftebereich, gestaltet sich weiterhin problematisch. Vor allem für kurzfristige Besetzungen als Vertretung im Krankheitsfall bzw. während eines Beschäftigungsverbotes und der Elternzeit sind kaum geeignete Fachkräfte zu akquirieren. Freie Stellen konnten mehrfach nur zeitverzögert besetzt werden.

Im Durchschnitt des Jahres 2016 waren 217,25 VK beschäftigt.

 

Die Gewinnverwendung sieht u.a. vor 19.122,63 € zur Tilgung des Verlustvortrages zu verwenden. Dieser Verlustvortrag stammt rechnerisch aus dem Wirtschaftsjahr 2014, da mit dem Jahresabschluss 2014 der Jahresüberschuss bereits in voller Höhe in die Gewinnrücklagen eingestellt wurde. Im September 2015 hat die Bürgerschaft beschlossen, vom Jahresergebnis 2014 20.000,00 € auszuschütten. Da diese Ausschüttung nicht in den Gewinnvortrag eingestellt war, entstand rechnerisch ein Verlustvortrag, welcher mit dem heutigem Gewinnverwendungsbeschluss auf 0,00 € gestellt werden soll.

 

Mit dem Jahresabschluss 2016 wurde die bilanzielle Darstellung der Gewinnverwendung verändert. Unter Berücksichtigung der Pflegebuchführung und Eigenbetriebsverordnung M-V wird nunmehr abweichend zu den Vorjahren, die Bilanz vor der Gewinnverwendung aufgestellt. Damit wird erreicht, dass die Buchung der Gewinnverwendung erst nach Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses durch die Bürgerschaft erfolgt. Die Gesamtsumme des Eigenkapitals bleibt durch den geänderten Bilanzausweis unverändert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

0,00

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62302.4760000/09

Ertrag in Höhe von

20.000,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62302.6760000/09

Einzahlung in Höhe von

20.000,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: §20 Eigenbetriebsverordnung M-V

 

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Anlagen

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