Beschlussvorlage - VO/2025/0243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens für den Dienstleistungsvertrag „Parkraumbewirtschaftung in der Hansestadt Wismar, ab dem 01.06.2025“ zu.

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Sachverhalt

Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb als Eigenbetrieb der Hansestadt Wismar betreibt die Parkplätze in der Innenstadt und die Parkierungsanlagen im Altstadtring.

Im Rahmen dieser Tätigkeit werden Teilleistungen per Dienstleistungsvertrag an externe Firmen vergeben.

Gegenstand des auszuschreibenden Dienstleistungsvertrages ist die Betreuung der Parkscheinautomaten sowie Schrankenanlagen ab dem 01.06.2025.

Die Betreuung umfasst im Einzelnen:

  • Wartung, Instandhaltung und Pflege sowie Entstörung von Parkscheinautomaten und Schrankenanlagen,
  • 24 Std. Fernüberwachung mit Notrufbereitschaft und Havariebereitschaft,
  • personelle Besetzung des Parkhauses (Pförtnerloge) sowie
  • Geldver- und -entsorgung der Kassen- und Parkscheinautomaten.

 

Der Dienstleistungsvertrag wird im Wege einer europaweiten Ausschreibung für den Zeitraum 01.06.2025 bis 30.05.2029 vergeben. Eine Verlängerungsoption für zwei weitere Jahre ist vorgesehen.

In der Vergangenheit beliefen sich die jährlichen Ausgaben auf ca. 210.000,- €. Mit einer Preissteigerung von ca. 10% ist auf Grund der Entwicklung des Lohnniveaus zu rechnen. Daher beträgt die Kostenschätzung für die Vergabe des Dienstleistungsvertrags 924.000,- € für den ausgeschriebenen Zeitraum bzw. auf 1.386.000,- € bei Nutzung der Verlängerungsoption.

Die Kosten werden aus den laufenden Einnahmen der Parkgebühren und -entgelte gedeckt.

Begründung der Vergabeart:

Vergaberechtlich erfolgt eine öffentliche Ausschreibung als Regelfall der Vergabe. Ein EU-weites Vergabeverfahren ist notwendig, da der EU-Schwellenwert von 221.000 € überschritten wird.

Das Vergabeverfahren stellt sich zeitlich wie folgt dar:

  1. 4.3. die Vorentscheidung im Eigenbetriebsausschuss
  2. 5.3. bzw. 12.3. die Entscheidung im Hauptausschuss
  3. 17.3. Start der Ausschreibung (Dauer 5 Wochen)
  4. 21.4. Start der Angebotsprüfung (Dauer 1 Woche)
  5. 28.4. Zuschlagserteilung + Einspruchsfrist (2 Wochen)
  6. 12.5. Auftragserteilung

 

Zuschlagskriterium:

Als Zuschlagskriterium wird der Preis benannt.

Die Zuständigkeit des Hauptausschusses folgt aus § 7 Abs. 8 Ziffer 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar.

Der Hauptausschuss wird über das Ergebnis der Vergabe informiert.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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