Beschlussvorlage - VO/2025/0243
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens hier:
Dienstleistungsvertrag Parkraumbewirtschaftung in der Hansestadt Wismar, ab dem 01.06.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Mirjam Völsen
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator
- Verantwortlich:
- Jan Leipholz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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04.03.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb als Eigenbetrieb der Hansestadt Wismar betreibt die Parkplätze in der Innenstadt und die Parkierungsanlagen im Altstadtring.
Im Rahmen dieser Tätigkeit werden Teilleistungen per Dienstleistungsvertrag an externe Firmen vergeben.
Gegenstand des auszuschreibenden Dienstleistungsvertrages ist die Betreuung der Parkscheinautomaten sowie Schrankenanlagen ab dem 01.06.2025.
Die Betreuung umfasst im Einzelnen:
- Wartung, Instandhaltung und Pflege sowie Entstörung von Parkscheinautomaten und Schrankenanlagen,
- 24 Std. Fernüberwachung mit Notrufbereitschaft und Havariebereitschaft,
- personelle Besetzung des Parkhauses (Pförtnerloge) sowie
- Geldver- und -entsorgung der Kassen- und Parkscheinautomaten.
Der Dienstleistungsvertrag wird im Wege einer europaweiten Ausschreibung für den Zeitraum 01.06.2025 bis 30.05.2029 vergeben. Eine Verlängerungsoption für zwei weitere Jahre ist vorgesehen.
In der Vergangenheit beliefen sich die jährlichen Ausgaben auf ca. 210.000,- €. Mit einer Preissteigerung von ca. 10% ist auf Grund der Entwicklung des Lohnniveaus zu rechnen. Daher beträgt die Kostenschätzung für die Vergabe des Dienstleistungsvertrags 924.000,- € für den ausgeschriebenen Zeitraum bzw. auf 1.386.000,- € bei Nutzung der Verlängerungsoption.
Die Kosten werden aus den laufenden Einnahmen der Parkgebühren und -entgelte gedeckt.
Begründung der Vergabeart:
Vergaberechtlich erfolgt eine öffentliche Ausschreibung als Regelfall der Vergabe. Ein EU-weites Vergabeverfahren ist notwendig, da der EU-Schwellenwert von 221.000 € überschritten wird.
Das Vergabeverfahren stellt sich zeitlich wie folgt dar:
- 4.3. die Vorentscheidung im Eigenbetriebsausschuss
- 5.3. bzw. 12.3. die Entscheidung im Hauptausschuss
- 17.3. Start der Ausschreibung (Dauer 5 Wochen)
- 21.4. Start der Angebotsprüfung (Dauer 1 Woche)
- 28.4. Zuschlagserteilung + Einspruchsfrist (2 Wochen)
- 12.5. Auftragserteilung
Zuschlagskriterium:
Als Zuschlagskriterium wird der Preis benannt.
Die Zuständigkeit des Hauptausschusses folgt aus § 7 Abs. 8 Ziffer 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar.
Der Hauptausschuss wird über das Ergebnis der Vergabe informiert.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X |
Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt |
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Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
