Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2025/0238

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Gesetzentwurf zur sogenannten Krankenhausreform wurde am 17. Oktober 2024 durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Das proklamierte Ziel der Reform soll u.a. eine Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, sowie eine Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung für Patientinnen und Patienten sein. Mit Blick auf die von den Krankenhäuser zu leistenden und auch zu vergüteten Leistungen sind gerade im ländlichen Gebiet Verwerfungen zu erwarten, welche insbesondere Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung betreffen.

Das ehemalige kommunale Krankenhaus gehört seit dem 16. März 2012 zur Sana Kliniken AG. Die Hansestadt Wismar ist weiterhin mit 6 % Gesellschafterin des Klinikums und entsendet derzeit Bürgermeister Herrn Beyer in den Aufsichtsrat des Klinikums. 

In Hinblick auf die zukünftigen Entwicklungen bittet die Fraktion Liberale Liste - FDP  die Verwaltung und das entsandte Aufsichtsratsmitglied um Beantwortung der folgenden Fragen: 

 1. Sind aufgrund der Krankenhausreform Umstrukturierungen im Versorgungsangebot des Sana Hanse-Klinikum Wismar zu erwarten? Gibt      es bereits Planungen zu Veränderungen von Versorgungsangeboten? 

 2. Wie wird seitens der Hansestadt Wismar als Gesellschafterin und seitens der Sana Kliniken München AG die Finanzierungslage für die nahe Zukunft im Rahmen der zu erwartenden Veränderungen eingeschätzt? Sind Verluste für das Sana Hanse-Klinikum Wismar zu erwarten, welche die Versorgungssicherheit gefährden? 

 3. In welchem Umfang und Rahmen beteiligen sich die Hansestadt Wismar und die Sana Kliniken AG an der Planung der Leistungsgruppenanforderungen und deren Vergütungen?

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