Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2025/0229
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesprogramm "Demokratie leben!" - Nachfragen zum Interessenbekundungsverfahren und der neuen Förderperiode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Anfrage / Antwort / Bericht
|
|
|
27.02.2025
|
Sachverhalt
Der Bericht der Hansestadt Wismar zur Teilnahme am Bundesprogramm "Demokratie leben!" und der Vergabe der Koordinierungs- und Fachstelle an die IJGD Wismar wirft einige Fragen auf:
1. Wer hat das Interessenbekundungsverfahren in Gang gesetzt und warum?
2. Wie oft wurde in der Vergangenheit für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ein solches Interessenbekundungsverfahren in Gang gesetzt und mit welchem Ergebnis?
3. Erläutern Sie bitte die im BA/2024/0142 dargestellten Sachverhalte, die HWI hat „am 11.10.2024 die Bewilligung zur Teilnahme an der vierten Förderperiode ab dem 01.01.2024 – 31.12.2032 erhalten“ sowie „ Am 07.11.2024 stellte die Hansestadt Wismar einen Projektförderantrag im Programmbereich Partnerschaft für Demokratie für das Jahr 2025“. Welche Unterschiede gibt es? Wenn die Förderperiode bereits ab dem 01.01.2024 begann, warum wurde dann mitten in den Förderperiode ein neuer „Träger“ eingesetzt?
4. Wie wurde sichergestellt, dass das Interessebekundungsverfahren tatsächlich alle potenziell geeigneten Träger erreicht hat, obwohl es nur über die Internetseite der Stadt und eine direkte Information an anerkannte Träger veröffentlicht wurde?
5. Welche „anerkannten“ Träger wurden direkt angesprochen?
6. Welche konkreten Kriterien wurden für die Bewertung der eingegangenen Interessebekundungen verwendet und wie transparent war dieser Prozess?
7. Wer hat diese Kriterien festgelegt?
8. Welche Punkte haben den Ausschlag dazugegeben, dass der „alte“ Träger nicht berücksichtigt werden konnte und ein „neuer“ Interessent den Zuschlag bekommen hat?
9. Warum gingen nur zwei Interessebekundungen ein und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine breitere Beteiligung zu fördern?
10. Inwiefern wurde die Expertise und bisherige Erfahrung der IJGD Wismar im Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt?
11. Welche spezifischen Erfahrungen und Qualifikationen bringen die IJGD Wismar in die Koordinierungs- und Fachstelle ein, die ihn zur besten Wahl für diese Aufgabe machen?
12. Verfügen die IJGD Wismar über ausreichend qualifiziertes Personal? Wurde dies bei der Ausschreibung berücksichtigt?
13. Welche Mechanismen sind vorgesehen, um die Leistung und Effektivität der IJGD Wismar in seiner Rolle als Koordinierungs- und Fachstelle zu überwachen und zu evaluieren?
14. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Ziele des Programms in Wismar umzusetzen, und wie werden diese mit den IJGD Wismar abgestimmt?
15. Welche Rolle spielt das Jugendforum in der Umsetzung des Programms, und wie wird dessen effektive Einbindung durch die IJGD Wismar gewährleistet?
16. Wie wird die Nachhaltigkeit der Projekte und Initiativen über die Förderperiode hinaus sichergestellt?
17. Gibt es einen Transformationsprozess vom alten Träger zum neuen Träger?
18. Wird es eine Neubesetzung des Begleitausschusses geben?
