Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2025/0225

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die CDU-Fraktion beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, ob und wie das kostenfreie Parken für Menschen mit Schwerbehinderung und einem gültigen blauen EU-Parkausweis auf beschrankten Parkplätzen in der Hansestadt Wismar, beispielsweise in der Turmstraße, ermöglicht werden kann. Wir bitten dabei u.a. folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

1. Technische Möglichkeiten zur Anpassung der Schrankenanlagen

 

2. Technische Möglichkeiten zur Hinterlegung des EU-Parkausweises beispielsweise mittels QR-Code auf den Parkplätzen

 

3. Erfahrungen anderer Städte mit ähnlichen Regelungen

 

Es sollen hierbei auch mögliche alternative Lösungsansätze berücksichtigt werden, falls eine vollständige Umsetzung nicht realisierbar sein sollte.

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Sachverhalt

Gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, § 45 Abs. 1b Nr. 2 StVO i. V. m der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung) - StVZustLVO M-V sowie § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift sind Parkerleichterungen im Straßenverkehr für besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen und Menschen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung zugelassen.

 

Als Beispiel für eine bestehende Regelung zum kostenfreien Parken für Schwerbehinderte auf beschrankten Parkplätzen kann die Stadt Trassenheide auf der Insel Usedom oder die Stadt Langenhagen angeführt werden. Dort dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung und dementsprechenden Sonderparkausweis einen PKW nach Online-Hinterlegung und Verknüpfung des Kennzeichens kostenlos auf beschrankten Parkeinrichtungen abstellen. 

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Finanz. Auswirkung

 

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