Beschlussvorlage - VO/2025/0219
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens hier: Planung 2. Bauabschnitt Parkhaus Altstadt- Hafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Mirjam Völsen
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator
- Verantwortlich:
- Jan Leipholz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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04.02.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Das Parkhaus Altstadt-Hafen wurde am 07.06.2018 feierlich mit 211 Stellplätzen, darunter 2 Elektroladeplätze und 6 Behindertenstellplätze, eröffnet. Die komplette Infrastruktur wie zwei Treppenhäuser, eines davon mit Aufzug, Rampen, Schrankenanlagen, Pförtnerloge, WC-Anlage sind im ersten Bauabschnitt umgesetzt. In Voraussicht einer späteren Erweiterung wurde gleichzeitig mit dem ersten Bauabschnitt die Pfahlgründung für den zweiten Bauabschnitt realisiert. Eine Genehmigungsplanung sowie die Baugenehmigung für die Erweiterung des Parkhauses liegen vor.
Die Nutzer des Parkhauses sind vorrangig Kurzzeitparker, zunehmend aber auch immer mehr Dauerparker mit Einstellvertrag.
Die Auslastung ist stark saisonal geprägt. Trotz der Tatsache, dass sich im Umkreis zahlreiche Parkplätze mit einem weitaus günstigeren Tarif befinden und in der Stockholmer Straße zusätzliche Stellplätze geschaffen wurden, konnte die Auslastung des Parkhauses seit der Inbetriebnahme erheblich gesteigert werden.
Die beiden folgenden Grafiken verdeutlichen die Entwicklung der Parkhausnutzung:
Grafik 1: Darstellung der Netto-Einnahmen allein aus Parkentgelten von Kurzzeitparkern
Grafik 2: Darstellung der Einstellverträge
Aus den Halbjahresberichten und den Jahresabschlüssen ist ersichtlich, dass sich das Parkhaus noch nicht in Gänze aus den erzielten Einnahmen trägt, das Defizit jedoch jährlich geringer wird und aus dem Parkraumkonzept heraus finanzierbar ist.
Schon 2021 schreibt der Bundesverband Parken im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche in seiner Pressemitteilung: „Mehr Platz im öffentlichen Raum. Durch ihre zentralen Lagen, die gute Erreichbarkeit und das meist rund um die Uhr verfügbare Angebot an Stellplätzen sorgen Parkhäuser und Mobility Hubs für eine Reduzierung der Durchgangs- und Parksuchverkehre im innerstädtischen Bereich. Hierdurch verbessert sich nicht nur die Luftqualität: Sobald das Parken vom Straßenrand in ein Parkhaus verlagert wird, entstehen Kapazitäten im öffentlichen Raum, die anderweitig genutzt werden können, zum Beispiel als „grüne“ Verweilorte oder Flächen für Rad- und Fußwege.“
Tatsächlich stellt sich in der Hansestadt Wismar die Situation so dar, dass die Stellplätze im Altstadtring in der Saison ausgelastet sind und die Parkplatzsuchenden vermehrt ihr Glück in der Innenstadt probieren. Das verdeutlicht auch die 10 %ige Steigerung an Parkscheinverkäufen in Zone 1/2 im zweiten Halbjahr 2023. Der Parksuchverkehr steigt wieder an.
Unser Ziel als UNESCO-Weltkulturerbe-Stadt besteht darin, dieser Entwicklung mit der Schaffung von Parkhaus-Stellplätzen in Kombination mit der Inbetriebnahme des dynamischen Parkleitsystems entgegen zu wirken.
Die Maßnahme ist im Rahmen der AG Parken unter Beteiligung von Bauamt und Ordnungsamt besprochen und befürwortet worden. Ebenso liegt ein positiver Senatsbeschluss für die Planung und den Bau des 2. Bauabschnittes Parkhaus Altstadt-Hafen vor.
Die Mittel für die Planung in Höhe von 260.000 EUR sind im Wirtschaftsplan/Haushaltsplan des EVB als Investition Stadtverkehr eingestellt.
Die Kostenschätzung für den Bau des 2. Bauabschnittes beläuft sich auf 5.000.000 EUR und würde im Wirtschaftsplan 2026/2027 berücksichtigt werden.
Begründung gewählte Vergabeart:
Vergaberechtlich erfolgt eine öffentliche Ausschreibung als Regelfall der Vergabe.
Ein EU-weites Vergabeverfahren ist notwendig, da der EU-Schwellenwert von 221.000 € überschritten wird.
Zuschlagskriterium:
Als Zuschlagskriterien werden neben dem Preis u.a. auch die technische Leistungsfähigkeit der Bieter benannt.
Die Zuständigkeit des Hauptausschusses folgt aus § 7 Abs.8 Ziffer 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar.
Der Hauptausschuss wird über das Ergebnis der Vergabe informiert.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X |
Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt- in den Haushalt des EVB eingestellt |
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Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
