Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2025/0209
Grunddaten
- Betreff:
-
Datenschutzdokumentation in der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fraktion Liberale Liste - FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Anfrage / Antwort / Bericht
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30.01.2025
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Sachverhalt
Seit 2018 gilt europaweit die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Diese regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet dürfen und zu schützen sind.
Insbesondere Behörden unterliegen strengen Datenschutzvorgaben.
So werden entsprechend Art. 5 der DSGVO klare Pflichten im Umgang mit den Daten definiert. So unterliegt u.a. jede Behörde einer Rechenschaftspflicht. Die Datenschutzregelungen des Landes beinhalten weitere Vorgaben.
In diesem Rahmen bittet die Fraktion Liberale Liste – FDP um Beantwortung folgender Fragen:
1.Wie setzt die Hansestadt Wismar die Pflichten nach Art. 5 DSGVO und des Landesdatenschutzrechtes um?
2.Gibt es interne Richtlinien zum Umgang mit dem Datenschutz in der Hansestadt Wismar? Wenn ja, bitte beifügen.
3.Seit wann und in welcher Form wird der Rechenschaftsbericht zur Datenverwendung erstellt?
4.Welche Komplikationen treten im täglichen Verwaltungsgeschehen durch die DSGVO auf?
5.Gibt es Konflikte bzw. Verwaltungsprozesse, bei denen die DSGVO hinderlich wirkt?
6.Verfügt die Hansestadt Wismar über einen Datenschutzbeauftragten?
7. Liegen für alle Datenerhebungen, -verarbeitungen die erforderlichen Verfahrensbeschreibungen vor?
8. Wie oft werden die Verfahrensbeschreibungen angepasst und überprüft?
