Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2024/0159-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfbericht und Prüfvermerk zum Jahresabschluss 2022/2023 der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V
- Federführend:
- 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT
- Bearbeiter:
- Nadine Gaska
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Corinna Treumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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12.12.2024
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Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-
Vorpommern den geprüften Jahresabschluss 2022/2023 der Hansestadt Wismar einschließlich der Städtebaulichen Sondervermögen.
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss 2022/2023 der Hansestadt Wismar gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-
Vorpommern geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Bürgerschaft den abschließenden Prüfbericht als
Grundlage für die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022/2023 vor.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zur
Prüfung des Jahresabschlusses 2022/2023 beraten und macht darüber hinaus keine weiteren
Feststellungen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022/2023 hat zu Feststellungen geführt, die zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen.
Auf dieser Grundlage wird dem Jahresabschluss 2022/2023 ein eingeschränkter
Bestätigungsvermerk testiert.
Der Jahresabschluss vermittelt trotz der Feststellungen ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hansestadt Wismar sowie des
Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt.
Renate Lüders
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,9 MB
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