Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2024/0170

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Bürgerschaft beschließt mit Wirkung zum 01.01.2025

1. eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger und Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren auf den jeweils geltenden Höchstsatz,

2. eine Erhöhung der Entschädigung für Ausbilderinnen und Ausbilder auf 15,00 EUR pro Stunde,

3. eine Erhöhung der Entschädigung für Brandsicherheitswachen auf 15,00 EUR pro Stunde.

 

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Sachverhalt

Gegenwärtig erhalten die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Entschädigungen auf der Grundlage eines Beschlusses der Bürgerschaft aus dem Jahr 2019 (VO/2019/3290-01). Die für die Funktionsträger und Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren geltenden Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen resultieren aus der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V). Bislang hat die Hansestadt Wismar diese Höchstsätze ausgeschöpft. Mit Wirkung vom 01. Januar 2024 wurde die Feuerwehrentschädigungsverordnung geändert (GVOBl. M-V 2023, S. 941) und damit die möglichen Höchstsätze angehoben.

Es wird vorgeschlagen, die bisherigen Beträge dahingehend anzupassen, dass auch in Zukunft die Höchstsätze ausgeschöpft werden. Für die Stellvertretungen des Jugendfeuerwehrwarts und des Gerätewarts sind erstmals Entschädigungen möglich. Im Einzelnen:

Funktion

Bisheriger Höchstsatz pro Monat

(= umgesetzt in der Hansestadt Wismar)

Neuer Höchstsatz pro Monat

(= Beschlussvorschlag)

Ortswehrführer

170,00 EUR

250,00 EUR

Stellvertretender Ortswehrführer

85,00 EUR

125,00 EUR

Jugendfeuerwehrwart der Ortsfeuerwehr

85,00 EUR

125,00 EUR

Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart der Ortsfeuerwehr

-

62,50 EUR

Gerätewart

85,00 EUR

100,00 EUR

Stellvertretender Gerätewart

-

50,00 EUR

 

Zudem wird vorgeschlagen, die maßgeblichen Stundensätze für Ausbildungsbemühungen bzw. für Brandsicherheitswachen anzuheben. Im Einzelnen:

Aufgabe

Bisheriger Stundensatz

Neuer Stundensatz

Ausbildungsstunden

10,00 EUR

15,00 EUR

Brandsicherheitswachen

10,00 EUR

15,00 EUR

 

Diese Vorlage war zur Beratung für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04.11.2024 noch nicht angefertigt worden. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses hat die Verwaltung zu den wesentlichen Inhalten mündlich vorgetragen und zugesagt, diese Vorlage für die Sitzung der Bürgerschaft im November 2024 einzubringen. Die Mitglieder zeigten sich mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise der Verwaltung einverstanden. Obwohl die Vorlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht erarbeitet war, gab der Verwaltungsausschuss sein Votum ab (einstimmig angenommen).

 

Die Umsetzung der Erhöhungen soll zum 01.01.2025 erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12601.5019000 

Aufwand in Höhe von

5.700 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12601.7019000 

Auszahlung in Höhe von

5.700 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

X

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12601.5019000 

Aufwand in Höhe von

5.700 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12601.7019000 

Auszahlung in Höhe von

5.700 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch:

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V i.V.m. Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Anmerkung: Die Festlegung der konkreten Höhe der Entschädigungen im Rahmen der Grenzen ist als freiwillige Entscheidung der Bürgerschaft zu sehen. Auch die Erhöhung der Stundensätze ist eine freiwillige Entscheidung.)

 

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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