Beschlussvorlage - VO/2024/0158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der EU-weiten zweistufigen Ausschreibung der Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Philipp-Müller-Straße zu. 

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Sachverhalt

Die Hansestadt Wismar beabsichtig die Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Philipp-Müller-Straße, im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Bürgermeisterhauptstraße/Am Köppernitztal bis einschließlich der südlichen Parkplatzeinfahrt zum EKZ Burgwall Center an der Köppernitz, zu veranlassen. Der Um- und Ausbau des weiterführenden Abschnittes bis zum Knotenpunkt Lübsche Str./Burgwall wird in einer separaten Baumaßnahme im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau des Knotenpunktes durchgeführt.

 

Aufgrund mehrerer Havarien im Trinkwasserversorgungsnetz, sowie des schlechten Zustandes der Verkehrsanlagen, einschließlich der Nebenanlagen werden diese Leistungen notwendig.

Die Ausbaulänge beträgt ca. 350m (siehe Lageplan).

Die Planungsleistung dient als Grundlage für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Hansestadt Wismar, dem Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar und der Stadtwerke Wismar GmbH. Die erforderliche Kostenteilungsvereinbarung soll nach der Beschlussfassung abgeschlossen werden.

 

Neben dem Straßenbau erfolgt eine Neuplanung der Nebenanlagen inkl. von Geh- und Radwegen, der Grünstreifen, der Beleuchtungsanlagen für alle Verkehrsanlagen, der Umverlegung und Neuordnung / Sanierung der Entwässerungsanlagen sowie der Versorgungsmedien für Wasser, Gas, Strom und Steuerkabel. Die Planungsleistungen sollen bis zum 4. Quartal 2026 abgeschlossen sein.

Eine Förderung für die Maßnahme wurde in Aussicht gestellt.

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind entsprechend für die Baumaßnahme im Investitionshaushalt der Hansestadt Wismar eingestellt.

 

Begründung gewählte Vergabeart:

Vergaberechtlich erfolgt eine öffentliche Ausschreibung als Regelfall der Vergabe.

Ein EU-weites Vergabeverfahren ist notwendig, da der EU-Schwellenwert von 221.000 € überschritten wird.

Zuschlagskriterium:

Als Zuschlagskriterien werden neben dem Preis u.a. auch die technische Leistungsfähigkeit der Bieter benannt.

Die Zuständigkeit des Hauptausschusses folgt aus § 7 Abs.8 Ziffer 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar.  

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.7852200/TH08 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 x

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

Maßnahmennummer 54101-12041

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 x

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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