Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2024/0151

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

2021 wurde das Friedhofsentwicklungskonzept im Grundsatz von der Bürgerschaft beschlossen. Hierzu sollte es ein jährlicher Evaluationsbericht vorgelegt werden. Des Weiteren wurden organisatorische Sperrungen vorgesehen, die eine Neuvergaben von Grabstätten nicht vorsieht, Verlängerungen der Ruhefristen sollten hier aber weiterhin möglich sein. Es häufen sich die Anfragen von Bürgern, nach denen ab 2026 Gräbern eingeebnet werden sollen, obwohl diese gern verlängert werden würden.

Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Gibt es Evaluationsberichte für die Jahre 2022-2024?

2. Wenn ja, wann werden diese zur Verfügung gestellt?

3. Wenn nein, warum nicht?

4. Ist es richtig, dass eine Verlängerung von Ruhefristen seitens der Friedhofsverwaltung abgelehnt werden und auch keine Nachbelegung in vorhandenen Gräbern möglich sind, obwohl dies in der Begründung des damaligen Beschlussvorschlages explizit als möglich genannt wurde?

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