Beschlussvorlage - VO/2024/0141
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigungen für die Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT
- Bearbeiter:
- Michel Ohlerich
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 20.1 Abt. Kämmerei; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; II Senator; 37 Brandschutzamt; 11.2 Abt. Personalservice; III Senatorin
- Verantwortlich:
- Ohlerich, Michel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
28.11.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt mit Wirkung zum 01.01.2025
1. eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger und Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren auf den jeweils geltenden Höchstsatz,
2. eine Erhöhung der Entschädigung für Ausbilderinnen und Ausbilder auf 15,00 EUR pro Stunde,
3. eine Erhöhung der Entschädigung für Brandsicherheitswachen auf 15,00 EUR pro Stunde.
Sachverhalt
Gegenwärtig erhalten die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Entschädigungen auf der Grundlage eines Beschlusses der Bürgerschaft aus dem Jahr 2019 (VO/2019/3290-01). Die für die Funktionsträger und Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren geltenden Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen resultieren aus der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V). Bislang hat die Hansestadt Wismar diese Höchstsätze ausgeschöpft. Mit Wirkung vom 01. Januar 2024 wurde die Feuerwehrentschädigungsverordnung geändert (GVOBl. M-V 2023, S. 941) und damit die möglichen Höchstsätze angehoben.
Es wird vorgeschlagen, die bisherigen Beträge dahingehend anzupassen, dass auch in Zukunft die Höchstsätze ausgeschöpft werden. Für die Stellvertretungen des Jugendfeuerwehrwarts und des Gerätewarts sind erstmals Entschädigungen möglich. Im Einzelnen:
Funktion |
Bisheriger Höchstsatz pro Monat (= umgesetzt in der Hansestadt Wismar) |
Neuer Höchstsatz pro Monat (= Beschlussvorschlag) |
Ortswehrführer |
170,00 EUR |
250,00 EUR |
Stellvertretender Ortswehrführer |
85,00 EUR |
125,00 EUR |
Jugendfeuerwehrwart der Ortsfeuerwehr |
85,00 EUR |
125,00 EUR |
Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart der Ortsfeuerwehr |
- |
62,50 EUR |
Gerätewart |
85,00 EUR |
100,00 EUR |
Stellvertretender Gerätewart |
- |
50,00 EUR |
Zudem wird vorgeschlagen, die maßgeblichen Stundensätze für Ausbildungsbemühungen bzw. für Brandsicherheitswachen anzuheben. Im Einzelnen:
Aufgabe |
Bisheriger Stundensatz |
Neuer Stundensatz |
Ausbildungsstunden |
10,00 EUR |
15,00 EUR |
Brandsicherheitswachen |
10,00 EUR |
15,00 EUR |
Diese Vorlage war zur Beratung für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04.11.2024 noch nicht angefertigt worden. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses hat die Verwaltung zu den wesentlichen Inhalten mündlich vorgetragen und zugesagt, diese Vorlage für die Sitzung der Bürgerschaft im November 2024 einzubringen. Die Mitglieder zeigten sich mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise der Verwaltung einverstanden. Obwohl die Vorlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht erarbeitet war, gab der Verwaltungsausschuss sein Votum ab (einstimmig angenommen).
Die Umsetzung der Erhöhungen soll zum 01.01.2025 erfolgen.
Finanz. Auswirkung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Keine finanziellen Auswirkungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Ertrag in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Aufwand in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Einzahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Auszahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Ertrag in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
12601.5019000 |
Aufwand in Höhe von |
5.700 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Einzahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
12601.7019000 |
Auszahlung in Höhe von |
5.700 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x |
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Dargestellt sind lediglich die Steigerungen bei den Aufwendungen und Auszahlungen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Investitionsprogramm |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Maßnahme ist eine neue Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Die Maßnahme ist: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
neu |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
freiwillig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
eine Erweiterung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x |
Vorgeschrieben durch: Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V i.V.m. Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Anmerkung: Die Festlegung der konkreten Höhe der Entschädigungen im Rahmen der Grenzen ist als freiwillige Entscheidung der Bürgerschaft zu sehen. Auch die Erhöhung der Stundensätze ist eine freiwillige Entscheidung.) |
(Alle Beträge in Euro)
