Beschlussvorlage - VO/2024/0127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt für die neue EFRE-Förderperiode 2021 – 2027

– Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung entsprechend der Stadtentwicklungsförderrichtlinie (StadtentwFöRL M-V) das Vorhaben „Ersatzneubau Kita Seebad Wendorf“ zu beantragen.

 

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Sachverhalt

Entsprechend dem Operationellen Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2021 – 2027 ist in Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, EU-Mittel für die Unterstützung der nachhaltigen Stadtentwicklung in den Ober- und Mittelzentren des Landes bereitzustellen.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist ein integriertes Stadtentwicklungskonzept. Die 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) wurde im Mai 2019 beschlossen. Das Operationelle Programm (OP) des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2021 – 2027 wurde am 02. August 2022 durch die EU-Kommission genehmigt.

 

Die EFRE-Mittel werden schwerpunktmäßig für Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation sowie zur Erreichung der nationalen und europäischen Energie- und Klimaziele eingesetzt.

 

Die Hansestadt Wismar beabsichtigt, das Vorhaben „Ersatzneubau Kita Seebad Wendorf“ im Rahmen der neuen EFRE-Förderperiode zu beantragen. Dieses Vorhaben ist Bestandteil der 1. Änderung der 3. Fortschreibung des ISEK der Hansestadt Wismar, welche im Juli 2023 durch die Bürgerschaft beschlossen wurde.

Mit dem Ersatzneubau soll eine neue Kindertagesstätte einschließlich einem angegliederten Gebäudeteil für die Tagesgruppe entstehen. Geplant ist der Neubau für 104 Kinder, d. h. 24 Kinder im Krippenbereich, 70 Kinder im Kindergartenbereich und 10 Kinder in der Tagesgruppe. Das entspricht der Bedarfsplanung des Fachdienstes des Landkreises Nordwestmecklenburg. Die Gesamtfläche des Gebäudes soll ca. 1.640 m² betragen.

 

Der Ersatzneubau besteht im Wesentlichen aus einem Elementarbereich mit Angebots- und Nebenräumen sowie einem Mehrzweckraum. Über einen zentralen Eingangsbereich wird das Gebäude erschlossen. Dieser weitet sich in belichtete Spiel- und Bewegungsflure auf, die sowohl für Krippe als auch Kita genutzt werden.

 

Mit dem Neubau der Kita soll eine größere Wirtschaftlichkeit im Gebäudebetrieb durch eine kompakte Bauweise nach zeitgemäßen Energiestandards und die Unterbringung aller notwendigen Flächen mit den erforderlichen räumlichen Zusammenhängen in einer Kindertagesstätte erreicht werden.

 

Die Investitionskosten des Projekts „Ersatzneubau Kita Seebad Wendorf“ belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf 6,978 Mio. Euro. Die Kita „Seebad Wendorf“ befindet sich in Trägerschaft der Perspektive gGmbH, einem Beteiligungsunternehmen der Hansestadt Wismar.

 

Die Zuwendung gemäß StadtentwFöRL M-V wird im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuweisung gewährt. Es ist eine Förderung von Mittelzentren von bis zu 4,0 Mio. Euro seitens des Landes M-V vorgesehen.

Eine Weiterleitung der Fördermittel an die Perspektive gGmbH ist nach der StadtentwFöRL M-V möglich und durch die Hansestadt Wismar beabsichtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

36101.6816620/TH 07

Einzahlung in Höhe von

150.000 EUR

Produktkonto /Teilhaushalt:

36101.7844000/TH 07

Auszahlung in Höhe von

150.000 EUR

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

36101.6816620/TH 07

Einzahlung in Höhe von

2025:

750.000 EUR

 

2026:

3.100.000 EUR  

Produktkonto /Teilhaushalt:

36101.7844000/TH 07

Auszahlung in Höhe von

2025:

750.000 EUR

 

2026:

3.100.000 EUR 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

(Invest-Nr.: 36101002)

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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