Beschlussvorlage - VO/2024/0059
Grunddaten
- Betreff:
-
Der Hauptausschuss beschließt den Einsatz von Städtebaufördermittel für die Putz- und Mauerwerkssanierung an der Westfassade des St. Marien-Kirchturms
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.2 Abt. Hochbau
- Bearbeiter:
- Karin Wurm
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.2 Abt. Hochbau; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.2 Abt. Stadtkasse und Vollstreckung; II Senator; 60 BAUAMT; 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz; 1 Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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14.10.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die St. Marien-Kirche wurde als Rats- und Hauptpfarrkirche der Stadt Wismar erbaut und galt als eine der schönsten Backsteinbauten im norddeutschen Raum.
Die Kirche wurde 1945 bei einem Luftangriff stark beschädigt. Nach der Sprengung des Kirchenschiffs 1960 ist nur der 80m hohe Turm erhalten. Der Turm bildet zusammen mit den auf niedriger Höhe wieder aufgemauerten Umfassungsmauern des ehemaligen Kirchenschiffs das St.-Marien-Forum, einen innerstädtischen Platz, der zum Verweilen, Entdecken und Begegnen einlädt.
Mit der Gestaltung des St.-Marien-Forums werden Kultur und Geschichte der ehemaligen St. Marien-Kirche als Teil des gotischen Viertels für die Bewohner und Besucher der Hansestadt wieder sichtbar und erlebbar gemacht. Dies bereichert die Lebensqualität in der Hansestadt Wismar und hat sich obendrein zum touristischen Anziehungspunkt etabliert.
Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Hansestadt Wismar.
Als hochrangiges Denkmal ist es auf der aktuellen Prioritätenliste der Hansestadt Wismar verzeichnet.
Der Turm kann im Rahmen von Führungen bestiegen werden.
An der Westfassade des St. Marien-Kirchturms befinden sich die stark frequentierten Besuchereingänge zu den Ausstellungen in den Turmkapellen.
Aktuell sind in der unteren Hälfte der West-Fassade zum Teil großflächige und mit bloßem Auge deutlich sichtbare Mauerwerksschäden zu verzeichnen. Gleiches gilt für den Verlust der Putzspiegel der unteren der 3 Fensterpaare im Turmschaft. Teile des Putzes waren heruntergefallen und mussten notgesichert werden.
Mit der aktuell beantragten Maßnahme sollen weitere Sicherungs- und Sanierungsarbeiten bis zur Ebene 4 (Gesims mit Sandsteinfriesen oberhalb des ersten Fensterpaares) durchgeführt werden.
Für die geplanten Arbeiten ist ein Fassadengerüst an der Westseite bis zur Ebene 4 des Turmes (Höhe ca. 39,00 m), ca. 1.100 m² notwendig. Die Turmseitenkapellen incl. Strebepfeiler sollen ebenfalls an den Westflächen mit eingerüstet werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme lt. Kostenberechnung betragen 200.000,00 €.
Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 197.535,54 € soll gemäß der Städtebauförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR M-V) vollständig aus Städtebaufördermitteln finanziert werden.
Der Differenzbetrag von 2.464,46 € ist auf nicht förderfähige Planungskosten zurückzuführen und wird als Eigenanteil durch die Hansestadt Wismar getragen.
Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die der Beihilfe zugrundeliegenden Kosten nicht erreicht werden, wird der Förderbetrag entsprechend gekürzt.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
51103.7844000/TH08 (EA HWI StbFM) 28200.7852200/TH02 (ZGA Gemeinde) |
Auszahlung in Höhe von |
39.500,00 €
2.464,46 € |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Die Abrechnung der Maßnahme erfolgt über den Sanierungsträger. Die Finanzhilfen von Land und Bund i.H.v. 158.035,54 € fließen direkt in das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ (Treuhandkonto). Die Hansestadt Wismar stellt lediglich den zusätzlichen Eigenanteil sowie den gemeindlichen Anteil an der Städtebauförderung bereit.
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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x |
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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x |
neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
