Beschlussvorlage - VO/2024/0080
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Bearbeiter:
- Dana Fabig
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Frau Silke Lindenau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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01.10.2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.10.2024
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Baltic GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2023 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 26.927.371,09 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 726.232,16 € fest.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 726.232,16 € soll wie folgt verwendet werden:
- Abführung an die HWI zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke 50.000,00 €
- Zuführung zur freien Rücklage 119.757,10 €
- Zuführung zur Investitionslrücklage 556.475,06 €
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2023.
Sachverhalt
Für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar, bestehend aus den Häusern Friedenshof, Wendorf und dem Pflegezentrum Lübsche Burg, ist nach den Vorschriften der §§ 242-256 und §§ 264-288 HGB, den Sondervorschriften der Eigenbetriebsverordnung, sowie nach der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung) ein gemeinsamer Jahresabschluss zu erstellen.
Der Jahresabschluss 2023 wurde von der durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern bestellten Baltic GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 726.232,16 € aus, im Wesentlichen resultierend aus der Realisierung sonstiger Erträge.
Das Jahresergebnis wurde durch folgende Faktoren beeinflusst:
Im Jahr 2023 konnte eine Kapazitätsauslastung von 75,99% im Haus Friedenshof, 92,49% im Haus Wendorf, 94,13% im Pflegezentrum Lübsche Burg und 58,40% in der Tagespflege Lübsche Burg erreicht werden. Die Kapazitätsauslastung insgesamt betrug 83,20% (Vorjahr: 76,63%).
Im Jahr 2023 wurden Investitionen im Bereich der Einrichtungen, Ausstattungen und Software in Höhe von 500,0 T€ getätigt.
Für die Baumaßnahme „Umbau Wohnbereich 6 – Friedenshof“ wurden weitere 234,2 T€ investiert.
Es wurden für Instandhaltung und Instandsetzung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 660,9 T€ finanziert.
Der Personaleinsatz wurde jeweils an die Belegung und die verhandelte Leistungs- und Qualitätsvereinbarung angepasst.
Die personelle Situation hat sich in allen Einrichtungen entspannt, daher waren Neuaufnahmen jederzeit möglich.
Das Betriebsergebnis nach Abschreibungen fällt im Vergleich zum Vorjahr höher aus, insbesondere durch Steigerung der Belegung, neu verhandelte Pflegesätze und Entlastungen (Zuschüsse) aus dem Energie-Rettungsschirm.
Finanz. Auswirkung
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
62302.4760000/09 |
Ertrag in Höhe von |
50.000,-€ |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
62302.6760000/09 |
Einzahlung in Höhe von |
50.000,-€ |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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X |
Vorgeschrieben durch: §20 EigVO |
(Alle Beträge in Euro)
