Beschlussvorlage - VO/2024/0070
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Mirjam Völsen
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Jan Leipholz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.10.2024
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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01.10.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2023 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 des Eigenbetriebes Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (Anlage 1) fest. Das Jahresergebnis in Höhe von 3.296.66,52 € wird wie folgt verwendet:
- Ausschüttung des Jahresergebnisses 2023 des Bereiches Stadtverkehr an den Haushalt der Hansestadt Wismar zum 30.11.2024 2.267.336,07 €
- Einstellung in die Rücklagen 1.029.324,45 €
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2023.
Sachverhalt
Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB), bestehend aus den Bereichen Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Stadtverkehr, ist gemäß Eigenbetriebsverordnung MV verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des HGB aufzustellen. Zusätzlich sind für jeden Bereich je eine Bereichsbilanz, eine Bereichs-Gewinn- und Verlustrechnung und eine Bereichsfinanzrechnung zu erstellen.
Der Jahresabschluss 2023 wurde von der durch den Landesrechnungshof M-V bestellten Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH (Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung und der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie der ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung MV (EigVO) aufgestellte Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Finanzrechnung, Bereichsrechnungen sowie Anhang - und der Lagebericht des EVB. Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sind als Anlage 1 beigefügt.
Der Jahresabschluss 2023 des EVB weist einen Jahresgewinn in Höhe von 3.296.660,52 € aus; verteilt auf die Bereiche Stadtentwässerung 885.432,56 €, Stadtverkehr 2.267.336,07 € und Stadtreinigung 143.891,89 €.
Gemäß Eigenbetriebsverordnung soll der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes so hoch sein, dass Rücklagen für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung sowie für Erneuerungen gebildet werden können. Insbesondere die Abwasserentsorgungsbetriebe müssen langfristig Vorsorge für künftige Reinvestitionen treffen. Wegen zukünftig wahrscheinlich ausbleibender Fördermittel müssen die Finanzierungsmittel langfristig in den Betrieben erwirtschaftet werden. Dazu sind sukzessiv ausreichende Rücklagen aufzubauen. Erhaltene Fördermittel werden gewinnneutral in einen Sonderposten eingestellt und über die Nutzungsdauer des geförderten Wirtschaftsgutes gewinnerhöhend aufgelöst.
Die Auflösungsbeträge der erhaltenen Fördermittel werden entsprechend der Empfehlung des Landesrechnungshofes nicht gebührenmindernd in den Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Weiterhin sollte zur zukünftigen Liquiditätssicherung in den Gebührenkalkulationen eine angemessene Eigenkapitalverzinsung enthalten sein. Diese Verfahrensweise ermöglicht den Eigenbetrieben eine geplante Gewinnerwirtschaftung. Eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung wird dadurch erreicht, dass der erwirtschaftete Gewinn in die Rücklagen eingestellt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Gewinn der Bereiche Stadtentwässerung und Stadtentsorgung, die sich im Wesentlichen aus der vorgenannten Auflösung von Sonderposten und der Eigenkapitalverzinsung ergeben, in die Rücklagen zur Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zur Tilgung offener Verbindlichkeiten einzustellen.
Zu dem Bereich Stadtverkehr gehören die beiden Mandanten „BgA Stadtverkehr“ und „Verkehrsraum“. Dem BgA Stadtverkehr wurde die gewerbliche Parkraumbewirtschaftung zugeordnet. Der BgA Stadtverkehr hat das Jahr 2023 mit einem Jahresgewinn i. H. v. 1.465 T€ abgeschlossen. Dieses wurde maßgeblich durch das Beteiligungsergebnis an der Stadtwerke Wismar GmbH (SWW) i. H. v. 1.530 T€ geprägt. Die Ausschüttung der SWW aus deren Jahresergebnis 2022 wurde in Anwendung der Grundsätze der phasengleichen Vereinnahmung nach deren Gesellschafterbeschluss im Juni 2023 im Jahresabschluss 2023 des BgA Stadtverkehr berücksichtigt.
Zum hoheitlichen Mandanten „Verkehrsraum“ des Bereiches Stadtverkehr gehören die „hoheitliche Parkraumbewirtschaftung“ (Jahresergebnis: 874 T€), die Bewirtschaftung des ZOB (-72 T€) sowie das Sachgebiet „Verkehrsanlagen/Straßenbeleuchtung“. Für das letztgenannte Aufgabengebiet werden die notwendigen Mittel kostendeckend durch den städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung schlägt der Bürgerschaft vor, das Jahresergebnis des Bereiches Stadtverkehr in Gänze an den städtischen Haushalt abzuführen.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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X |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
62301.4760000/09 |
Ertrag in Höhe von |
2.267.336,07 € |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
62301.5673000/09 Kapitalertragsteuer 62301.5679000/09 Solidaritätszuschlag |
Aufwand in Höhe von |
231.865,55 € |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
62301.6760000/09 |
Einzahlung in Höhe von |
2.035.470,52 € |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die abweichende Darstellung zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt ergibt sich aus dem Umstand, dass die Steuern und Abgaben auf die Gewinnausschüttung direkt vom Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb abgeführt werden und somit nicht auf den Auszahlungskonten zu erfassen sind.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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