Beschlussvorlage - VO/2024/0058-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Einrichtung eines Beirates für die kommunale Wärmeplanung wird zugestimmt.
Es sind folgende Institutionen mit je einem Vertreter einzuladen:
 

1. Bürgerschaft (1 Vorschlag je Fraktion) 

2. Stadtwerke Wismar GmbH 

3. Strom- und Gasnetz Wismar GmbH 

4. Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb 

5. Wohnungsbaugesellschaft mbH 

6. Wohnungsgenossenschaft Union (Bereitschaft zur Vertretung aller WG durch Herrn Schröder zugesagt) 

7. Hochschule Wismar (Frau Dr. Quaas hat Bereitschaft erklärt) 

8. IHK-Regionalausschuss Nordwestmecklenburg 

9. Innung Sanitär-Heizung-Klima-Klempner Nordwestmecklenburg-Wismar 

10. Innung der Schornsteinfeger 

11. Deutscher Mieterbund Wismar und Nordwestmecklenburg e.V. 

12. BUND Kreisgruppe Wismar

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Sachverhalt

Mit der kommunalen Wärmeplanung steht die Hansestadt Wismar vor der Herausforderung, ein Konzept für die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt zu erarbeiten, das von den an der nachfolgenden Umsetzung Beteiligten eine hohe Akzeptanz und Umsetzungsbereitschaft erhält. Verschiedene Belange und Interessen sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Die Hansestadt Wismar möchte deshalb die Erstellung des kommunalen Wärmeplanung mit großer Transparenz, umfassender Information und Mitwirkung umsetzen. Als beratendes Gremium soll ein Wärmebeirat eingerichtet werden, das aus Akteuren und Interessenvertretern aus Wismar besteht. Damit soll Transparenz im Planungsprozess, auf Fachinformationen beruhende Meinungsbildung und eine Multiplikatorwirkung im jeweils eigenen Wirkungsbereich ermöglicht werden.
Der Wärmebeirat soll zum Prozess der Wärmeplanung mit der Abgabe von Empfehlungen 2/3 beitragen. Es wird von einer Zusammenkunft des Beirates im Quartal ausgegangen.
Der Bürgermeister Beyer, der Senator Berkhahn, die Pressestelle und das Amt für nachhaltige Stadtentwicklung, Projektmanagement und Welterbe werden den Beirat begleiten. Die Stadtverwaltung bildet intern eine Lenkungsgruppe aus Vertretern von fachlich beteiligten Fachämtern, die die Beiratssitzungen vorbereitet.

 

Der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung im Bereich Umwelt und Klimaschutz hat am 12.09.2024 folgende Empfehlungen für die Erweiterung des Wärmebeirates beschlossen:

Die fraktionslosen Bürgerschaftsmitglieder sollen in den Beirat aufgenommen werden.

Mit je einem Vertreter sollen zudem folgende Vereine und eine Initiative vertreten sein:
 

•Unternehmerverband Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e. V.

•WWG - Wismarer Wirtschaftsgemeinschaft e. V.

•Wohneigentum e. V.

•Haus & Grund Mecklenburg-Vorpommern e. V.

•Gutes Klima Wismar

•ISL-E e. V. – Integrierte Stadt-Land-Entwicklung
 

In den Beschlussvorschlag soll zudem der Zusatz „nicht abschließend“ aufgenommen werden, sodass der Beirat durch weitere Mitglieder ergänzt werden kann.
Ergebnis der Beratung im Präsidium der Bürgerschaft ist, dass es wünschenswert sei, dass Fraktionen Bürgerschaftsmitglieder entsenden. Es können aber auch sachkundige Einwohner(innen) benannt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die Empfehlungen.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

x

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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