Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2024/0076

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Wir gehen davon aus, dass der Bedarf an Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum in der Hansestadt Wismar vorhanden ist, größer als bisher angenommen.

Im Jahr 2001 hatte Wismar laut ISEK noch 26.078 Wohnungen (WE). Gegenüber dem Jahr 2001 hat sich die Zahl der Wohnungen um 245 WE verringert. Ende 2023 gab es in Wismar 25.833 Wohnungen. Der Leerstand ist sehr gering.

Für die einheimische Bevölkerung wird es immer schwieriger nachfragegerechten Wohnraum zu finden. Es reicht nicht mehr aus, Gebiete für Einfamilienhäuser und richtigerweise auch zunehmend Mehrgeschosser auszuweisen. Die Stadt sollte Voraussetzungen für die WOBAU, die Wohnungsgenossenschaften und die private Bauwirtschaft schaffen, um mehr Sozialwohnungen oder bezahlbare Mietwohnungen bauen oder auch sanieren zu können.

1. Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen bei der Schaffung von Wohnraum bestehen bisher und welche Umsetzungshemmnisse bestehen?

2. Plant die Stadt Verkäufe von Grundstücken zu vergünstigten Kaufpreisen mit Auflagen für sozialen Wohnungsbau?

3. Sind die Fördermöglichkeiten bei der Schaffung von Wohnraum des Landes bzw. Bundes ausreichend? Wenn nicht, was sollte konkret stärker gefördert werden?

4. Welche aktuellen Wohnungsbauvorhaben laufen momentan in Wismar und sind weitere Vorhaben bekannt?

 

 

 

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