Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2024/0071
Grunddaten
- Betreff:
-
Transparenzregister zur Grundsteuer ab 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fraktion Liberale Liste - FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, die Auswirkungen der Grundsteuerreform
für alle Bürger einfach und transparent in einem öffentlich zugänglichen Register darzustellen.
2. Das Transparenzregister soll den Bürgern Auskunft geben über
· Modellrechnungen anhand der Grundstücksarten
· Darstellung der Berechnungsschritte
· Darstellung der Grundlagen für die Berechnung einer Aufkommensneutralität
· Vergleichsberechnungen anhand typisierter Grundsteuerwerte mit dem alten und dem möglichen neuen Hebesatz
Sachverhalt
Begründung:
Die Grundsteuerreform hat zu viel Unsicherheit geführt. Lange wurde die geforderte Transparenz versagt, weil die Datengrundlage unzureichend war. Inzwischen liegen über 97 Prozent der Grundsteuermessbescheide vor und viele Bürger fragen sich, welche Grundsteuer denn nun ab 2025 auf sie zukommt.
Hierfür braucht es Transparenz und nachvollziehbare Berechnungsschritte.
In vielen Bundesländern wurden Transparenzregister eingerichtet, die es den Bürgern ermöglichen, anhand der neuen Bemessungsgrundlagen nachzuvollziehen, wie hoch die Grundsteuer bei unterschiedlichen Hebesätzen ausfallen würde.
