Beschlussvorlage - VO/2024/0033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft schlägt Frau Dr. Anne Lepper zur Bestellung als Aufsichtsratsmitglied im Studierendenwerk Rostock – Wismar für die Wahlperiode 2024-2026 vor.
 

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Sachverhalt

Begründung:

Das Studierendenwerk Rostock - Wismar ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.

Auf der Grundlage von § 6 Nr. 3, § 7 Abs. 3 Gesetz über die Studierendenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studierendenwerksgesetz – StudWG M-V) vom 09.12.2015 sowie
§ 5 Abs. 6 der Satzung des Studierendenwerkes Rostock soll die Besetzung des Aufsichtsrates für die nächsten zwei Jahre erfolgen.

 

Gem. § 6 Nr. 3 StudWG M-V gehört dem Aufsichtsrat ein Mitglied aus der Kommunalverwaltung mit leitender Tätigkeit an. Das Mitglied aus der Kommunalverwaltung wird auf der Grundalge eines gemeinsamen Vorschlages der Bürgermeister der Kommunen, in denen das Studierendenwerk Einrichtungen unterhält, durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Dauer von zwei Jahren bestellt (§ 7 Abs. 3 StudWG M-V).

Entsprechend der mit der Hansestadt Rostock geführten Vorabstimmungen, soll die Vertretung im Aufsichtsrat für die nächsten 2 Jahre (11/ 2024 bis 11/ 2026) durch ein Mitglied der Kommunalverwaltung der Hansestadt Wismar erfolgen. Die Stellvertretung soll ein Mitglied der Rostocker Verwaltung übernehmen.

 

Die Zuständigkeit für Entscheidungen zur Bestellung und Wahl von Personen, die für die Gemeinde Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, liegt nach § 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bei der Bürgerschaft. Es wird vorgeschlagen, Frau Dr. Anne Lepper für die Bestellung als Aufsichtsratsmitglied im Studierendenwerk Rostock - Wismar zu benennen. Frau Dr. Lepper ist Amtsleiterin des Amtes für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten und hat aufgrund ihrer Arbeitsaufgaben engen Bezug zu den Bereichen Jugendhilfe, Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik und kann ihr Wissen sowie ihre Kompetenzen dahingehend in die Arbeit im Aufsichtsrat des Studierendenwerkes einbringen. 
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 6 Nr. 3, § 7 Abs. 3 StudWG M-V; § 22 Abs. 3 Nr. 12 KV M-V

 

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