Beschlussvorlage - VO/2024/0033
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitglied im Aufsichtsrat des Studierendenwerkes Rostock-Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 11.3 Abt. Organisation
- Bearbeiter:
- Anja Sauck
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN
- Verantwortlich:
- Sauck, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.09.2024
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Sachverhalt
Begründung:
Das Studierendenwerk Rostock - Wismar ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.
Auf der Grundlage von § 6 Nr. 3, § 7 Abs. 3 Gesetz über die Studierendenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studierendenwerksgesetz – StudWG M-V) vom 09.12.2015 sowie
§ 5 Abs. 6 der Satzung des Studierendenwerkes Rostock soll die Besetzung des Aufsichtsrates für die nächsten zwei Jahre erfolgen.
Gem. § 6 Nr. 3 StudWG M-V gehört dem Aufsichtsrat ein Mitglied aus der Kommunalverwaltung mit leitender Tätigkeit an. Das Mitglied aus der Kommunalverwaltung wird auf der Grundalge eines gemeinsamen Vorschlages der Bürgermeister der Kommunen, in denen das Studierendenwerk Einrichtungen unterhält, durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Dauer von zwei Jahren bestellt (§ 7 Abs. 3 StudWG M-V).
Entsprechend der mit der Hansestadt Rostock geführten Vorabstimmungen, soll die Vertretung im Aufsichtsrat für die nächsten 2 Jahre (11/ 2024 bis 11/ 2026) durch ein Mitglied der Kommunalverwaltung der Hansestadt Wismar erfolgen. Die Stellvertretung soll ein Mitglied der Rostocker Verwaltung übernehmen.
Die Zuständigkeit für Entscheidungen zur Bestellung und Wahl von Personen, die für die Gemeinde Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, liegt nach § 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bei der Bürgerschaft. Es wird vorgeschlagen, Frau Dr. Anne Lepper für die Bestellung als Aufsichtsratsmitglied im Studierendenwerk Rostock - Wismar zu benennen. Frau Dr. Lepper ist Amtsleiterin des Amtes für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten und hat aufgrund ihrer Arbeitsaufgaben engen Bezug zu den Bereichen Jugendhilfe, Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik und kann ihr Wissen sowie ihre Kompetenzen dahingehend in die Arbeit im Aufsichtsrat des Studierendenwerkes einbringen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X |
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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X |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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X |
Vorgeschrieben durch: § 6 Nr. 3, § 7 Abs. 3 StudWG M-V; § 22 Abs. 3 Nr. 12 KV M-V |
