Beschlussvorlage - VO/2024/4914

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 6. Änderung der Sondernutzungsatzung der Hansestadt Wismar vom 19.12.2016

 

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Sachverhalt

Die Sondernutzungsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2016 kalkuliert.

 

Gebührenkalkulationen sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen bzw. anzupassen, vgl. § 6 Abs. 2 d KAG M-V.

 

In der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar – Sondernutzungssatzung – vom 19. Dezember 2016 ist im § 3 geregelt, welche Nutzung der öffentlichen Straßen keiner Sondernutzung bedürfen. Nur die Benutzung der öffentlichen Straßen, über den Gemeingebrauch hinaus bedarf, soweit in der Sondernutzungs-satzung nichts anderes bestimmt ist, einer Sondernutzungsgenehmigung.

 

Die Gebührenkalkulation für die Sondernutzungsgebühren wurde zunächst auf mögliche Änderungen zur Verbesserung der Teilhabe der Hansestadt Wismar am wirtschaftlichen Vorteil der privaten Nutzungen öffentlicher Straßen über dem Gemeingebrauch hinaus geprüft.

 

Die kalkulierten Sondernutzungsgebühren sind Bestandteil der Beschlussvorlage und gelten ab 2024 für einen Kalkulationszeitraum von 3 Jahren. Der Vorlage ist die Kalkulation ab 2024 zu Sondernutzungsgebühren der Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar (Anlage 2 und 3) beigefügt.

 

Die Kalkulation der Sondernutzungsgebühren wurde anhand der vorauskalkulierten Jahre 2024-2026 durchgeführt.

 

Bei der Kalkulation wurden u. a. folgende maßgebliche Ansätze berücksichtigt:

 

  • Planungswerte für Erträge und Aufwendungen der Produkte 54101, 54901 und 62301 für die Jahre 2024-2026.

 

Die Berechnung der Grundwerte für die Kalkulation erfolgt aus Punkt 2.1, Punkt 2.2, Punkt 2.3 und Punkt 3.2 der Anlage 2.

 

Aufwendungen sind u. a. Eigenmittel zum Um- und Ausbau, Personalkosten, Unterhaltskosten (für Straßen, Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Beschilderung und Straßenbegleitgrün), öffentlicher Anteil Straßenreinigung und öffentlicher Anteil Regenentwässerung.

 

  • Erträge/ Sonderposten sind u. a. eingegangene Fördermittel für Um- und Ausbau, Anlagevermögen durch Übergabe öffentlicher Straßen von Erschließungsträgern.

 

  • Bei der Entwicklung des Anlagevermögens wird die Aktivierung und die Abschreibung des Anlagevermögens der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze berücksichtigt.
     
  • Der berechnete Grundwert wird in das Verhältnis zu dem bewirtschafteten Straßennetz gesetzt.

 

Dabei wurden Änderungen der bewirtschafteten Straßenflächen berücksichtigt, z. B. durch die Übernahme von öffentlichen Straßenflächen aus Erschließungsgebieten.

 

Im Weiteren bleibt es, wie auch schon bisher, bei der Einteilung in 2 Tarifzonen. Bei der Tarifzone 1 wird aufgrund der Hochwertigkeit der Verkehrsflächen und den damit einhergehenden höheren betriebsnotwendigen Aufwendungen, für die Gebühr der Grundwert mit dem Faktor 2 multipliziert.

 

Aus der vorgenommenen Kalkulation ergibt sich für den Grundwert im Vergleich zur alten Kalkulation aus dem Jahr 2016, eine Steigerung

 

  • von 0,02 € pro m² und Monat in der Tarifzone 2 und
  • von 0,04 € pro m² und Monat in der Tarifzone 1.

 

Bei der Erhebung der Gebühr werden auch die Einwirkungen auf die öffentliche Verkehrsfläche, die Einwirkung auf den Allgemeingebrauch, der wirtschaftliche Vorteil und die Bewertung der allgemeinen Interessen an der Sondernutzung als Kriterium herangezogen. 

 

Die entsprechende Gebührenkalkulation befindet sich als Anlage 3 an dieser Vorlage.

 

Im Ergebnis wurde die als Anlage 1 beigefügte 6. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung gefertigt.

 

Die Änderungen der Satzung bzgl. der Gebührentarife sind zur besseren Übersicht in einer Synopse (siehe Anlage 4) zusammengefasst.

 

Die Nachkalkulation für die Jahre 2020-2022 wurde ebenfalls geführt. Diese ergab eine Unterdeckung der betriebsnotwendigen Aufwendungen. Diese Unterdeckung kann nur in Teilbereichen der in Anspruch genommenen Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gedeckt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Erträge aus den Gebühren aus der Sondernutzung nur die Mehrbelastungen tragen sollen und nicht die gewöhnliche Nutzung aus der Bereitstellung des öffentlichen Guts – hier der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54901.4322900/08

Ertrag in Höhe von

6.300 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54901.6322900/08

Einzahlung in Höhe von

6.300 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54901.4322900/08

Ertrag in Höhe von

8.400 € 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54901.6322900/08

Einzahlung in Höhe von

8.400 € 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Berücksichtigt ist die Erhöhung der Gebühren um 7%. Ausgehend von dem Planwert von 120.000 EUR führt das im Ergebnis zu einer Erhöhung um 8.400 EUR im Kalenderjahr (bei Inkrafttreten in 04/2024 um 6.300 EUR in 2024).

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: KAG M-V

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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