Beschlussvorlage - VO/2024/0031
Grunddaten
- Betreff:
-
Der Hauptausschuss beschließt den Einsatz von Städtebaufördermittel für die Sanierung der Fassade des Nordquerhauses der St. Nikolai-Kirche zu Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.2 Abt. Hochbau
- Bearbeiter:
- Karin Wurm
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.2 Abt. Hochbau; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; 60 BAUAMT; 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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09.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Das Grundstück Am St. Nikolaikirchhof, welches mit der St. Nikolaikirche bebaut ist, befindet sich im Block 2 im Sanierungsschwerpunkt „Nördliche Altstadt“. Bei der Kirche handelt es sich um ein Bauwerk der Stadtgeschichte, das von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist, welches zudem unter Denkmalschutz steht.
Die St. Nikolaikirche gilt als Meisterwerk der Spätgotik im norddeutschen Raum. Sie wurde im Gegensatz zu den anderen Wismarer Stadtkirchen im Krieg kaum zerstört. Seit den 1990er Jahren finden umfangreiche Sanierungen an den über 600 Jahre alten Mauern statt.
Bei der aktuell beantragten Maßnahme handelt es sich um die Sanierung der Nordquerhausfassade nach der 2023 erfolgten Notsicherung der Fialtürmchen in diesem Bereich. Der tatsächliche Zustand des Nordquerhauses wurde erst nach der Gerüstgestellung für die Notsicherung der
4 Fialtürmchen im November 2023 offensichtlich:
Stark verwitterte und geschädigte Ziegel und Formsteine (starke, bereits lose Schalenbildung), ausgewaschene/marode Fugen und desolate Putzspiegel, nicht nur am Giebel, sondern an der gesamten Fassade des Nordquerhauses, Gesimsverblechungen mit maroden Anschlussfugen (Feuchtigkeitseintrag in das Mauerwerk) und mangelhafte Wasserableitung aus den Kehlen (fehlende Abweiserbleche), teilweise beschädigte und auch lose Mönch-Nonne-Deckung auf den Zinnen der Traufseiten.
Im Zuge der erfolgten Notsicherung im Jahr 2023 wurden vorsorglich sich ablösende Ziegel-, Mörtel- und Putzfragmente am Nordquerhausgiebel abgenommen und schadhafte Oberflächen abgebürstet, um ein Herabfallen zu verhindern. Dies dient lediglich einer temporären Gefahrenabwendung durch herabfallende Mauerwerksteile!
Aufgrund des Ausmaßes der Schäden und der Dringlichkeit (Gefahr im Verzug) ist es notwendig, die gesamte Fassade des Nordquerhauses mit einem Arbeitsgerüst zu versehen, welches eine mauermäßige Bearbeitung ermöglicht.
Die Gesamtkosten der Maßnahme lt. Kostenberechnung betragen 222.607,49 €.
Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 222.607,49 € soll gemäß der Städtebauförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR M-V) vollständig aus Städtebaufördermitteln finanziert werden.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1-3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
51103.4171000 (StbFM Bund) 51103.4172000 (StbFM Land) 51103.4174000 (StbFM Gemeinde)
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Ertrag in Höhe von |
75.000,00 €
75.000,00 €
72.607,49 € |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
51103.5414900 |
Aufwand in Höhe von |
222.607,49 € |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
51103.6171000 (StbFM Bund) 51103.6172000 (StbFM Land) 51103.6174000 (StbFM Gemeinde) |
Einzahlung in Höhe von |
75.000,00 €
75.000,00 €
72.607,49 € |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
51103.7414900 |
Auszahlung in Höhe von |
222.607,49 € |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Die Abrechnung der Maßnahme erfolgt über den Sanierungsträger und wird buchhalterisch im Städtebaulichen Sondervermögen „Altstadt“ abgebildet. Die Hansestadt Wismar stellt lediglich den gemeindlichen Anteil an der Städtebauförderung bereit. Dieser ist finanziell gesichert.
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3. Investitionsprogramm |
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x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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x |
neu |
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x |
freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
