Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2024/5140

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Sachverhalt

Für eine Eberesche, die viele Jahre am Osteingang der Nikolaikirche stand, wurde eine Ersatzbepflanzung vorgenommen.

Seit zwei Jahren kümmert sich die Kirchengemeinde St. Nikolai liebevoll um die kleine Grünfläche, deren Patenschaft sie übernommen hat.

Die Fläche wurde mit Ringelblumen und einem Birnbaum bepflanzt. Zusätzlich wurde sie mit einem Pinkelstein für Hunde versehen, um zu verhindern, dass der Baum durch Hundeurin geschädigt wird.

Diese Pflege und die daraus resultierende Verschönerung des Umfelds tragen zur Lebensqualität im Stadtquartier bei und erfreuen sich einer hohen Akzeptanz.

Laut Aussagen von Anwohnern erwägt das Bauamt nun eine Versiegelung dieser Fläche, was den Verlust der Grünfläche bedeuten würde.

 

 

Dazu einige Fragen:

1. Ist es richtig, dass Überlegungen zur Versiegelung der Grünfläche angestellt werden?

 

Wenn ja:

 

2.  Welche rechtlichen Vorgaben stehen einem Erhalt der Grünfläche ggf. entgegen?

3. Inwiefern wird das zum 1.7.2024 geltende Klimaanpassungsgesetz berücksichtigt?

4. Wie ist die Zeitplanung für die Versiegelung? Ist ausreichend Zeit vorgesehen um der neuen

Bürgerschaft eine Befassung mit diesem Thema zu ermöglichen?

5. Welche Auswirkungen werden bei einer Versiegelung für die Aufenthaltsqualität in diesem

Areal erwartet?

6. Welche Auswirkungen werden bei einer Versiegelung auf zukünftige Patenschaften von

Grünflächen und das Vertrauen der Bürger für deren Erhalt erwartet?

 

 

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