Beschlussvorlage - VO/2024/0008
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der ehrenamtlichen 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 11.2 Abt. Personalservice
- Bearbeiter:
- Manja Kayatz
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT
- Verantwortlich:
- Ohlerich, Michel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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11.07.2024
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Sachverhalt
Begründung:
Frau Heike Bansemer ist seit dem 01.10.2014 die 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters. Das Ehrenbeamtenverhältnis als Senatorin endet mit dem Ablauf der Kommunalwahlperiode. Gemäß § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung wählt die Bürgerschaft aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft. Diese Person übt die Stellvertreterfunktion im Ehrenbeamtenverhältnis aus. Es ist vorgesehen, dass Frau Heike Bansemer diese Funktion weiterhin wahrnimmt.
Der Werdegang von Frau Heike Bansemer bei der Hansestadt Wismar gestaltet sich wie folgt:
- ab 19.08.1992: Abteilungsleiterin Allgemeine soziale Angelegenheiten, Bewirtschaftung der Personalkosten im Personalamt bzw. Hauptamt
- 19.03.1997: 2. Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst
- 30.04.2002: Verwaltungsfachwirtin
- ab 01.11.2005: Abteilungsleiterin Stadtkämmerei im Amt für Finanzen und Wirtschaft
- ab 01.03.2009: Leiterin des Amtes für Finanzverwaltung
- 18.10.2010: Abschluss des Lehrgangs zur Kommunalen Bilanzbuchhalterin
- seit 01.10.2014: 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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X |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
11104.5022100
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Aufwand in Höhe von |
5.000 € |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
11104.7022100
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Auszahlung in Höhe von |
5.000 € |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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x |
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): monatlich 1.000 € (gem. § 11 Abs. 6 Hauptsatzung in der Fassung der 3. Änderung). Die Deckung erfolgt im Deckungskreis der Personalkosten.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
11104.5022100
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Aufwand in Höhe von |
12.000 € |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
11104.7022100 |
Auszahlung in Höhe von |
12.000 € |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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x |
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): monatlich 1.000 € (gem. § 11 Abs. 6 Hauptsatzung in der Fassung der 3. Änderung). Die Deckung erfolgt im Deckungskreis der Personalkosten.
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3. Investitionsprogramm |
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X |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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X |
Vorgeschrieben durch: § 40 KV M-V; § 11 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Wismar |
