Beschlussvorlage - VO/2024/0008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Die Bürgerschaft wählt Frau Heike Bansemer zur 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:
Frau Heike Bansemer ist seit dem 01.10.2014 die 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters. Das Ehrenbeamtenverhältnis als Senatorin endet mit dem Ablauf der Kommunalwahlperiode. Gemäß § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung wählt die Bürgerschaft aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft. Diese Person übt die Stellvertreterfunktion im Ehrenbeamtenverhältnis aus. Es ist vorgesehen, dass Frau Heike Bansemer diese Funktion weiterhin wahrnimmt.

 

Der Werdegang von Frau Heike Bansemer bei der Hansestadt Wismar gestaltet sich wie folgt:

 

  • ab 19.08.1992: Abteilungsleiterin Allgemeine soziale Angelegenheiten, Bewirtschaftung der Personalkosten im Personalamt bzw. Hauptamt
  • 19.03.1997: 2. Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst
  • 30.04.2002: Verwaltungsfachwirtin
  • ab 01.11.2005: Abteilungsleiterin Stadtkämmerei im Amt für Finanzen und Wirtschaft
  • ab 01.03.2009: Leiterin des Amtes für Finanzverwaltung
  • 18.10.2010: Abschluss des Lehrgangs zur Kommunalen Bilanzbuchhalterin
  • seit 01.10.2014: 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11104.5022100

 

Aufwand in Höhe von

5.000 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11104.7022100

 

Auszahlung in Höhe von

5.000 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

x

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): monatlich 1.000 € (gem. § 11 Abs. 6 Hauptsatzung in der Fassung der 3. Änderung). Die Deckung erfolgt im Deckungskreis der Personalkosten.

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11104.5022100

 

Aufwand in Höhe von

12.000 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11104.7022100

Auszahlung in Höhe von

12.000 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

x

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): monatlich 1.000 € (gem. § 11 Abs. 6 Hauptsatzung in der Fassung der 3. Änderung). Die Deckung erfolgt im Deckungskreis der Personalkosten.

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 40 KV M-V; § 11 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Wismar

 

 

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