Beschlussvorlage - VO/2024/0007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bestimmung nach dem neuen Zuteilungs- und Benennungsverfahren.

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Sachverhalt

Gemäß § 7 des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg – Vorpommern (SpkG) hat die Sparkasse die nachstehenden Organe:

 

a) der Verwaltungsrat

b) der Vorstand.

 

Die Verbandsversammlung ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung des Zweckverbandes für die Sparkasse Mecklenburg – Nordwest zuständig für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse sowie deren Stellvertreter.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Mecklenburg – Nordwest hat insgesamt 9 Mitglieder, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

1 Vorsitzender: Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg,

3 Bedienstetenvertreter der Sparkasse sowie

5 weitere Vertreter.

 

Von den 5 weiteren Vertretern entfallen 3 auf Vorschläge des Landeskreises und 2 auf die Hansestadt Wismar. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar ist geborenes Mitglied des Verwaltungsrates und 1. Stellvertreter des Verwaltungsratsvorsitzenden. Neben dem Bürgermeister kann somit ein weiterer Vertreter seitens der Hansestadt benannt werden.

 

Gemäß § 11 Abs. 2 SpkG können als weitere Mitglieder des Verwaltungsrates sachkundige Bürger und Bürgerinnen bestellt werden. Mindestens ein Drittel soll, höchstens zwei Drittel dürfen dem Hauptorgan der Träger (Bürgerschaft) angehören. Die übrigen Mitglieder müssen für die Vertretung der Träger wählbar sein.

 

Im Falle einer Verhinderung ist für das weitere Mitglied eine Stellvertretung zu bestimmen.

 

Als Anlage sind Erläuterungen zur Zusammensetzung der Gremien der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 11 des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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