Beschlussvorlage - VO/2024/0006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bestimmung nach dem neuen Zuteilungs- und Benennungsverfahren

 

 

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Sachverhalt

Die Sparkasse Mecklenburg Nordwest ist eine Zweckverbandssparkasse im Sinne des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg – Vorpommern (SpkG).

 

Die Organe des Zweckverbandes sind nach § 3 der Satzung des Zweckverbandes für die Sparkasse Mecklenburg – Nordwest (im Folgenden: Verbandssatzung) die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.

 

Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 – 3 der Verbandssatzung aus 6 Vertretern. Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist zu 2/3 und die Hansestadt Wismar zu 1/3 beteiligt. Geborene Organvertreter der Körperschaften sind der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Bürgermeister der Hansestadt Wismar. Stellvertreter für die geborenen Verbandsmitglieder sind deren jeweilige Stellvertreter im Amt, die jedoch keine Funktion im Verband wahrnehmen.

 

Folglich entsendet die Hansestadt Wismar nach § 4 Abs. 4 der Verbandssatzung ein weiteres Mitglied in die Verbandsversammlung.

 

Nach § 4 Abs. 5 der Verbandssatzung werden die weiteren Mitglieder der Verbandsversammlung nach der für diese Vertretung gültigen Wahlordnung bestimmt. Darüber hinaus ist im Falle einer Verhinderung des Mitgliedes eine Stellvertretung zu bestimmen.

 

Gültige Wahlordnung ist die KV M-V. Das weitere Mitglied und dessen Stellvertretung sind nach dem neuen Zuteilungs- und Benennungsverfahren zu bestimmen.

 

Als Anlage sind Erläuterungen zur Zusammensetzung der Gremien der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 4 der Satzung des Zweckverbandes für die Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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