Beschlussvorlage - VO/2024/0004
Grunddaten
- Betreff:
-
Evtl. Losverfahren und Zuteilung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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11.07.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 12 Abs.1 Nr. 1 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg – Vorpommern (Landesplanungsgesetz – LPlG) wird in der Planungsregion Westmecklenburg mit den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim sowie der Landeshauptstadt Schwerin ein regionaler Planungsverband gebildet. Zu den Aufgaben des Planungsverbandes gehören u.a.
- die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der regionalen Raumentwicklungsprogramme (§ 9 Abs. 1 LPlG) und
- die Ausweisung von Windenergiegebieten (§ 9a LPlG).
Die Organe des regionalen Planungsverbandes sind nach § 14 Abs. 1 LPlG die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand.
Die Verbandsversammlung besteht nach § 14 Abs. 2 S. 1 LPlG aus:
- den Landräten und Landrätinnen,
- den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der kreisfreien Städte,
- den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen sowie den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der großen kreisangehörigen Städte,
- den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der Mittelzentren sowie
- aus weiteren Vertretungspersonen.
Jeder Landkreis, jede kreisfreie Stadt, jede große kreisangehörige Stadt und jedes Mittelzentrum entsendet für je angefangene 10.000 Einwohnende eine Vertretung in die Verbandsversammlung. Dabei wird auf die Zahl der Vertretungspersonen der Bürgermeister der großen kreisangehörigen Stadt angerechnet.
Per 31.12.2022 betrug die Einwohnerzahl der Hansestadt Wismar 43.878, sodass die Stadt neben dem Bürgermeister vier weitere Vertreter in die Verbandsversammlung entsendet.
Gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 und S. 3 der Satzung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (im Folgenden Verbandssatzung) ist als weiterer Vertreter wählbar, wer die Wählbarkeit in die Stadtvertretung besitzt. Die weiteren Vertreter müssen nicht der Stadtvertretung angehören und auch nicht Mitglied einer Partei sein.
Im Falle einer Verhinderung ist für jeden weiteren Vertreter eine Stellvertretung zu bestimmen (§ 5 Abs. 4 Nr. 2 der Verbandssatzung).
Die vier weiteren Mitglieder und ihre jeweiligen Stellvertretungen sind nach dem neuen Zuteilungs- und Benennungsverfahren zu bestimmen.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Es könnten Reisekosten für die Teilnahme an den Verbandsversammlungen anfallen, die abhängig von der Anzahl der Sitzungen und den Veranstaltungsorten unterschiedlich hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Es könnten Reisekosten für die Teilnahme an den Verbandsversammlungen anfallen, die abhängig von der Anzahl der Sitzungen und den Veranstaltungsorten unterschiedlich hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können. |
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3. Investitionsprogramm |
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x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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x |
Vorgeschrieben durch: § 14 Landesplanungsgesetz, § 5 Satzung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg
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(Alle Beträge in Euro)
