Beschlussvorlage - VO/2024/0004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Bestimmung nach dem neuen Zuteilungs- und Benennungsverfahren

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs.1 Nr. 1 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg – Vorpommern (Landesplanungsgesetz – LPlG) wird in der Planungsregion Westmecklenburg mit den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim sowie der Landeshauptstadt Schwerin ein regionaler Planungsverband gebildet. Zu den Aufgaben des Planungsverbandes gehören u.a.

 

- die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der regionalen Raumentwicklungsprogramme (§ 9 Abs. 1 LPlG) und

- die Ausweisung von Windenergiegebieten (§ 9a LPlG).

 

Die Organe des regionalen Planungsverbandes sind nach § 14 Abs. 1 LPlG die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand.

 

Die Verbandsversammlung besteht nach § 14 Abs. 2 S. 1 LPlG aus:

- den Landräten und Landrätinnen,

- den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der kreisfreien Städte,

- den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen sowie den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der großen kreisangehörigen Städte,

- den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der Mittelzentren sowie

- aus weiteren Vertretungspersonen.

 

Jeder Landkreis, jede kreisfreie Stadt, jede große kreisangehörige Stadt und jedes Mittelzentrum entsendet für je angefangene 10.000 Einwohnende eine Vertretung in die Verbandsversammlung. Dabei wird auf die Zahl der Vertretungspersonen der Bürgermeister der großen kreisangehörigen Stadt angerechnet.

 

Per 31.12.2022 betrug die Einwohnerzahl der Hansestadt Wismar 43.878, sodass die Stadt neben dem Bürgermeister vier weitere Vertreter in die Verbandsversammlung entsendet.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 und S. 3 der Satzung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (im Folgenden Verbandssatzung) ist als weiterer Vertreter wählbar, wer die Wählbarkeit in die Stadtvertretung besitzt. Die weiteren Vertreter müssen nicht der Stadtvertretung angehören und auch nicht Mitglied einer Partei sein.

 

Im Falle einer Verhinderung ist für jeden weiteren Vertreter eine Stellvertretung zu bestimmen (§ 5 Abs. 4 Nr. 2 der Verbandssatzung).

 

Die vier weiteren Mitglieder und ihre jeweiligen Stellvertretungen sind nach dem neuen Zuteilungs- und Benennungsverfahren zu bestimmen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Es könnten Reisekosten für die Teilnahme an den Verbandsversammlungen anfallen, die abhängig von der Anzahl der Sitzungen und den Veranstaltungsorten unterschiedlich hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können.

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Es könnten Reisekosten für die Teilnahme an den Verbandsversammlungen anfallen, die abhängig von der Anzahl der Sitzungen und den Veranstaltungsorten unterschiedlich hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können. 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: § 14 Landesplanungsgesetz,

§ 5 Satzung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg

 

(Alle Beträge in Euro)

 

 

Loading...