Beschlussvorlage - VO/2024/0003
Grunddaten
- Betreff:
-
Evtl. Losverfahren für die Zuteilung der Vertreter der Hansestadt Wismar in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Elektronische Verwaltung in Mecklenburg Vorpommern (eGo-MV)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT
- Bearbeiter:
- Anja Sauck
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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11.07.2024
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Sachverhalt
Die Hansestadt Wismar ist seit 2007 Mitglied im Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ (eGo-MV).
Der Zweckverband erbringt für die Städte, Ämter, Gemeinden und Landkreise aus Mecklenburg- Vorpommern Leistungen im Zusammenhang mit der Erschließung und Nutzbarmachung von EGovernment- Technologien und -Lösungen. Der Verband verfolgt unter anderem folgende Ziele:
- Erleichterung des Zugangs und des Kontaktes der Bürger und der Wirtschaft zu den Verwaltungsleistungen, unabhängig ob sie vom Land oder Kommune erbracht werden
- Straffung der verwaltungsinternen Abläufe und Entscheidungsprozesse
- weitere Verbesserung der Qualität der Leistungen der Kommunalverwaltungen für die Bürger und die Wirtschaft
In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes als oberstes Willensbildungs- und Beschlussorgan werden die Mitgliedschaftsrechte der Hansestadt Wismar gemäß § 156 Abs. 2
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich durch den Bürgermeister wahrgenommen. Der E-Government-Zweckverband lässt aber auch eine ständige Vertretung des Bürgermeisters in der Verbandsversammlung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Michel Ohlerich die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte der Hansestadt Wismar in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes elektronische Verwaltung für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft gem. § 156 Abs. 3 KV M-V zu übertragen. Herr Ohlerich ist Amtsleitung des Amtes für Personal, Organisation und IT, in dessen Zuständigkeitsbereich auch die Optimierung verwaltungsinterner Abläufe sowie der Einsatz von E-Government-Technologien in der Stadtverwaltung gehört. Die Interessen der Stadt im Bereich E-Government können durch Herrn Ohlerich im Zweckverband aufgrund der Fachbezugs des untergeordneten Aufgabenbereichs angemessen vertreten werden. Als Stellvertretung für Herrn Ohlerich in der Verbandsversammlung des eGo-MV wird Frau Anja Sauck vorgeschlagen. Frau Sauck ist Abteilungsleiterin der Abt. Organisation sowie stellvertretende Amtsleitung des Amtes für Personal, Organisation und IT und ebenso wie Herr Ohlerich aufgrund der fachbezogenen Leitungsaufgaben in der Lage die Mitgliedschaftsrechte der HWI im Verband angemessen zu vertreten. Herr Ohlerich und Frau Sauck waren bereits in der Vergangenheit mit dieser Aufgabe betraut (VO/2022/4403).
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Durch die Teilnahme an der Verbandsversammlung fallen Reisekosten an, die je nach Veranstaltungsort unterschiedliche hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Durch die Teilnahme an der Verbandsversammlung fallen Reisekosten an, die je nach Veranstaltungsort unterschiedliche hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können. |
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3. Investitionsprogramm |
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x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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x |
Vorgeschrieben durch: § 7 Abs. 1 Satzung eGo-MV i.V.m. 156 Abs. 2 und 3 KV M-V |
(Alle Beträge in Euro)
