Beschlussvorlage - VO/2024/0001
Grunddaten
- Betreff:
-
Delegierte der Hansestadt Wismar in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT
- Bearbeiter:
- Anja Sauck
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT
- Verantwortlich:
- Sauck, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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11.07.2024
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Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist bereits seit 1990 Mitglied des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V. (StGT M-V). Der Städte- und Gemeindetag hat unter anderem die Aufgaben, die gemeinsamen Belange seiner Mitglieder zu wahren und diese insbesondere gegenüber Landtag und Landesregierung zu vertreten, seine Mitglieder auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens insbesondere der öffentlichen Verwaltung zu beraten und zu betreuen sowie den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen und das Verständnis für die kommunalen Fragen in der Öffentlichkeit zu fördern.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des StGT M-V und hat nach § 6 Abs. 5 der Satzung des Verbandes folgende Aufgaben:
- Beschluss der Satzung und von Satzungsänderungen
- Wahl des Vorstandes
- Entscheidung über Anträge der Mitglieder und Organe
- Abschließende Entscheidung über die Berufung gegen den Ausschluss aus dem StGT M-V
- Beschluss über die Auflösung des StGT M-V und die Verwendung des Vermögens.
Die Mitgliederversammlung besteht aus Vertretern der Verbandsmitglieder. Die großen kreisangehörigen Städte sind mit Grundmandaten und mit weiteren Mandaten vertreten, die abhängig von der Einwohnerzahl sind.
Der Hansestadt Wismar stehen entsprechend § 6 Abs. 6 der Verbandssatzung als Grundmandate 10 Delegierte zu, welche die Belange der Stadt in der Mitgliederversammlung vertreten können. Weitere Mandate kämen ab einer Einwohnerzahl von über 50.000 hinzu, was für die Hansestadt Wismar nicht zutreffend ist, sodass es bei der Anzahl der Grundmandate bleibt.
Delegierte können sowohl der Bürgermeister, die Senatoren, Bürgerschaftsmitglieder, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Verwaltung oder auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sein. Neben der Benennung der 10 Delegierten wird empfohlen, die gleiche Anzahl von stellvertretenden Delegierten zu wählen, um eine Verhinderungsvertretung sicherzustellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung werden Reisekosten laut Abrechnung erstattet. Die Höhe kann noch nicht genau beziffert werden, da die entstehenden Kosten abhängig sind vom Veranstaltungsort (Länge der Fahrstrecke), des gewählten Beförderungsmittels und der Anzahl der tatsächlich reisenden Delegierten.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung werden Reisekosten laut Abrechnung erstattet. Die Höhe kann noch nicht genau beziffert werden, da die entstehenden Kosten abhängig sind vom Veranstaltungsort (Länge der Fahrstrecke), des gewählten Beförderungsmittels und der Anzahl der tatsächlich reisenden Delegierten.
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: § 6 Abs. 6 Satzung des StGT |
