Beschlussvorlage - VO/2024/0005
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 RECHTSAMT
- Bearbeiter:
- Andrea Bretschneider
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; II Senator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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02.07.2024
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Sachverhalt
Der Landesgesetzgeber hat die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (im Folgenden: KV M-V) novelliert. Das entsprechende Änderungsgesetz ist Mitte Mai verkündet worden und seit dem 9. Juni 2024 in Kraft.
Über die wesentlichen Änderungen wurden Sie zuletzt im BA/2024/5121 informiert.
Die bestehende Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wurde daraufhin sowohl an Gesetzesänderungen angepasst als auch dahingehend überprüft, welche Vorschriften einer entsprechenden Regelung in der Hauptsatzung bedürfen, damit sie zur Anwendung gelangen können.
Diese Änderungsvorschläge wurden am 20.06.2024 mit dem Präsidenten sowie den Fraktionsvorsitzenden der Bürgerschaft sodann vorbesprochen.
In der Anlage 1 finden Sie die 3. Änderungssatzung, die auch der Vorbesprechung zugrunde lag.
Da eine Neufassung der Hauptsatzung bedeuten würde, dass vor deren In-Kraft-Treten zunächst eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde abzuwarten wäre (bis zu 2 Monate Dauer), wird eine Änderungssatzung ausdrücklich empfohlen.
Um die Änderungen nachvollziehen zu können, finden Sie in der Anlage 2 eine Synopse.
Für die Änderung der Hauptsatzung sind die Stimmen der Mehrheit aller Bürgerschaftsmitglieder (= qualifizierte Mehrheit) erforderlich.
Die Hauptsatzungsänderung muss nach der Beschlussfassung lediglich bei der Rechtsaufsicht angezeigt werden und kann sodann bekannt gemacht werden und in Kraft treten.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
11104.7022100 |
Aufwand in Höhe von |
2.500 € |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
11104.5022100 |
Auszahlung in Höhe von |
2.500 € |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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x |
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Änderung des § 11 Abs. 6 der Hauptsatzung. Ausgehend von einer Änderung der Höhe der Entschädigung ab August 2024. Die Deckung wird über de |
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
11104.7022100 |
Aufwand in Höhe von |
6.000 € |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
11104.5022100 |
Auszahlung in Höhe von |
6.000 € |
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Deckung |
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x |
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Änderung des § 11 Abs. 6 der Hauptsatzung. |
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3. Investitionsprogramm |
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x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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X |
Vorgeschrieben durch: § 5 Abs. 2 KV M-V |
(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,7 kB
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2
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öffentlich
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206,6 kB
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