Beschlussvorlage - VO/2024/0005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 25.02.2021.

 

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Sachverhalt

Der Landesgesetzgeber hat die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (im Folgenden: KV M-V) novelliert. Das entsprechende Änderungsgesetz ist Mitte Mai verkündet worden und seit dem 9. Juni 2024 in Kraft.

Über die wesentlichen Änderungen wurden Sie zuletzt im BA/2024/5121 informiert.

Die bestehende Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wurde daraufhin sowohl an Gesetzesänderungen angepasst als auch dahingehend überprüft, welche Vorschriften einer entsprechenden Regelung in der Hauptsatzung bedürfen, damit sie zur Anwendung gelangen können.
Diese Änderungsvorschläge wurden am 20.06.2024 mit dem Präsidenten sowie den Fraktionsvorsitzenden der Bürgerschaft sodann vorbesprochen.

In der Anlage 1 finden Sie die 3. Änderungssatzung, die auch der Vorbesprechung zugrunde lag.
Da eine Neufassung der Hauptsatzung bedeuten würde, dass vor deren In-Kraft-Treten zunächst eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde abzuwarten wäre (bis zu 2 Monate Dauer), wird eine Änderungssatzung ausdrücklich empfohlen.  

Um die Änderungen nachvollziehen zu können, finden Sie in der Anlage 2 eine Synopse.

Für die Änderung der Hauptsatzung sind die Stimmen der Mehrheit aller Bürgerschaftsmitglieder (= qualifizierte Mehrheit) erforderlich.

Die Hauptsatzungsänderung muss nach der Beschlussfassung lediglich bei der Rechtsaufsicht angezeigt werden und kann sodann bekannt gemacht werden und in Kraft treten.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11104.7022100 

Aufwand in Höhe von

2.500 € 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11104.5022100 

Auszahlung in Höhe von

2.500 € 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 x 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Änderung des § 11 Abs. 6 der Hauptsatzung. Ausgehend von einer Änderung der Höhe der Entschädigung ab August 2024. Die Deckung wird über de

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11104.7022100 

Aufwand in Höhe von

6.000 € 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11104.5022100 

Auszahlung in Höhe von

6.000 € 

 

Deckung

 

  x

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

  Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Änderung des § 11 Abs. 6 der Hauptsatzung.

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 5 Abs. 2 KV M-V

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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