Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2024/5112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo, in welcher Form und mit welchem Aufwand das Aufstellen von stationären Stadtplänen im Bereich des Alten Hafens, an weiteren touristischen Hotspots und an den öffentlichen Parkierungsanlagen möglich ist.

 

In die Prüfung sollten u.a. folgende Eckpunkte einbezogen werden:

· mögliche Varianten stationärer Stadtpläne (Tafel, Stele, Beleuchtung, Lageplan mit dem Gesamtstadtbild oder nur dem Stadtkern)

· Standortmöglichkeiten

· Kostenumfang

· jährlich anfallende Kosten für Wartung, Pflege und Aktualisierung

 

Weiterhin sollte die Möglichkeit von Sponsoring durch Unternehmen der Hansestadt Wismar und von Förderkulissen geprüft werden.

 

2. Der Bürgermeister wird zudem beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form die Errichtung einer Zweigstelle der Touristinformation im Bereich des Alten Hafen möglich ist.

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Sachverhalt

Stationäre Stadtpläne dienen dazu, Ortsunkundigen an bestimmten Hotspots und an den Parkplätzen, Park & Ride- Plätzen, Stationen des SPNV und ÖPNV, Rastplätzen für Wanderer und Radwanderer usw. einen Überblick zu verschaffen über Sehenswürdigkeiten, WC-Anlagen, Radwege und Straßennetz, Einzelhandel, Kulturstätten und andere Angebote. 

Angesichts des zunehmenden Parkplatzmangels und des zunehmenden Parksuchverkehrs ist es wichtig, dass Gäste der Stadt schnell einen Überblick bekommen können, welche Sehenswürdigkeiten zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad erreichbar sind oder über barrierefreie Wege.

Dies schont zugleich die Umwelt und regt den einen oder anderen Besucher an, sich ohne KFZ in der Innenstadt fortzubewegen.

Ebenfalls gewähren stationäre Stadtpläne Unternehmen, Kultureinrichtungen und anderen Anbietern der Stadt die Möglichkeit, ihre Werbung auf dieser zu schalten, welches Potenzial für eine Beteiligung an den Kosten dieser Stadtpläne bietet.

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Finanz. Auswirkung

entfällt, da zunächst nur Prüfauftrag

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