Beschlussvorlage - VO/2024/5104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wählt Frau Agnes Höfer zur ehrenamtlichen Schiedsperson für die Hansestadt Wismar.

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Sachverhalt

Für die Hansestadt Wismar waren als ehrenamtliche Schiedspersonen zuletzt Frau Beate Baar und Frau Katharina Krull tätig. 

Frau Krull ist leider völlig überraschend verstorben.

Gegenwärtig wird dieses Amt daher nur von Frau Beate Baar ausgeübt.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) ist jede Schiedsstelle mit einer Schiedsperson und einer Vertretung zu besetzen. Aus diesem Grund ist eine personelle Nachbesetzung erforderlich.

 

Die Aufforderung zur Interessenbekundung für das Ehrenamt wurde am 23.03.2024 im örtlichen Stadtanzeiger und auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.

Im Ergebnis hat Frau Höfer als einzige Bewerberin ihr Interesse an diesem Ehrenamt bekundet.

Sie erfüllt die formellen Kriterien entsprechend § 4 SchStG M-V und ist somit geeignet.

 

Die Wahl der Bürgerschaft erfolgt auf eine Amtszeit von 5 Jahren, § 3 SchStG M-V.

 

Die vollständige Bewerbung von Frau Höfer liegt im Büro der Bürgerschaft aus und kann durch die Mitglieder der Bürgerschaft eingesehen werden.

 

Die Wahl bedarf gemäß § 5 Abs. 1 SchStG M-V der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Wismar.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch:

Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG M-V)

vom 13. September 1990

 

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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