Beschlussvorlage - VO/2024/5063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stimmt der Betrauung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 20.12.2011 durch Erlass des als Anlage beigefügten Betrauungsakts zu.

 

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Sachverhalt

Die Hansestadt Wismar ist alleinige Gesellschafterin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH (im Folgenden: WiföG).

 

In ihrer Sitzung am 28.11.2013 hat die Bürgerschaft die Gewährung von temporären Aufwandsüberschüssen an die WiföG von jährlich bis zu 200.000,00 € beschlossen (VO/2013/0790). Letztmalig erhielt die WiföG im Jahr 2016 eine Verlustausgleichszahlung von der Hansestadt Wismar i. H. v. 61.700,00 €. In den weiteren Jahren war die Gewährung von Verlustausgleichszahlungen durch die Hansestadt Wismar aufgrund der guten Liquiditätslage des Unternehmens nicht erforderlich.

 

Die Europäische Kommission hat auf dem Gebiet des Beihilferechtes in den letzten Jahren sehr umfangreiche Vorgaben erlassen. Ziel dieser Vorgaben ist, eine mögliche Verfälschung des Wettbewerbs zu verhindern.

 

Um den Anforderungen der Europäischen Kommission gerecht zu werden und Aufwandsüberschüsse an die WiföG im Einklang mit dem europäischen Beihilferecht leisten zu können, hat die Bürgerschaft am 16.12.2014 (VO/2014/1062) den Erlass eines öffentlichen Betrauungsaktes der Hansestadt Wismar an die WiföG beschlossen.

Grundlage hierfür ist der Beschluss der Europäischen Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichszahlungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind – EU-Freistellungsbeschluss.

 

Gemäß Art. 2 Abs. 1a) des EU-Freistellungsbeschlusses findet dieser Anwendung auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen von nicht mehr als 15 Mio. € pro Jahr, die Unternehmen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Art. 106 Abs. 2 AEUV gewährt werden.

 

Der öffentliche Betrauungsakt gegenüber der WiföG trat am 17.12.2014 in Kraft. Gemäß § 2 Abs. 6 des Betrauungsaktes wurde die WiföG für die Dauer von 10 Jahren mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut.

Die Betrauung endet somit am 16.12.2024.

 

Ferner enthält die o.g. Regelung des Betrauungsaktes die Absichtserklärung, spätestens 6 Monate vor Ablauf dieser 10 Jahre seitens der Hansestadt Wismar über eine erneute Betrauung zu entscheiden. Daher erhalten Sie diese Beschlussvorlage bereits jetzt.

 

Um sicherzustellen, dass die durch die Hansestadt Wismar etwaig zu leistenden Aufwandsüberschüsse an die WiföG auch zukünftig rechtskonform im Einklang mit dem europäischen Beihilferecht weitergeleitet werden können und eine Meldepflicht bei der Europäischen Kommission entfällt, soll die Betrauung der WiföG fortgesetzt werden.

 

Die WiföG soll weiterhin mit dem im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenem Unternehmensgegenstand – Förderung der Wirtschaft sowie Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Strukturen im Stadtgebiet betraut werden. Es ist vorgesehen, die WiföG zu diesem Zweck für die Dauer von weiteren 5 Jahren zu betrauen (2024 bis 2029). Die Einzelheiten dieser Betrauung entnehmen Sie bitte dem im Entwurf beigefügten Betrauungsakt.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

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Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

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Einzahlung in Höhe von

 

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Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

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Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

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Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

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freiwillig

 

eine Erweiterung

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Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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