Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2024/5064
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag Feuerwehrentschädigungsverordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Diane Hamann
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.04.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Anpassung des Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes M-V sieht die Erhöhung der Maximalbeträge, die Kommunen ihren freiwilligen Feuerwehrleuten zahlen können vor.
Der Bürgermeister wird gebeten, die Anpassung der bisher gezahlten Sätze der in den §§ 2 und 5 genannten Personengruppen und mögliche weitere Anpassungen zu prüfen und Vorschläge hierfür zu machen.
Dabei sollen die Auswirkungen auf den Haushalt und die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange berücksichtigt werden.
Sachverhalt
Begründung:
Zum 01.01.2024 trat die novellierte Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft.
Eine erste mündliche Anfrage beim Bürgermeister hat ergeben, dass die Stadt hier bereits Handlungsoptionen prüft. Die Tätigkeit in den Feuerwehren soll auch in Wismar weiterhin attraktiv bleiben und daher wird eine Anpassung grundsätzlich befürwortet.
Dabei müssen aber die folgenden Aspekte beachtet werden:
1. 1. Wie können die Kosten für die Stadt, die mit einer Anpassung der Entschädigungssätze gem. Feuerwehrentschädigungsverordnung und weiterer Kameradinnen und Kameraden einhergehen im Haushalt abgebildet werden?
2. 2. Wie können mögliche negative steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen für die in der Verordnung benannten Personengruppen vermieden werden?
