Beschlussvorlage - VO/2024/5059
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Henrik Fanger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.04.2024
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Sachverhalt
Die Hansestadt Wismar ist Alleingesellschafterin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH (im Folgenden: WiföG).
Der Aufsichtsrat des Unternehmens besteht gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 des Gesellschaftsvertrages aus fünf Mitgliedern. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat die nachstehenden Personen an:
Sibylle Runge – Aufsichtsratsvorsitzende,
Sigfried Rakow – stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender,
Peter Manthey,
Reinhard Sieg und
Eike Koebe.
Herr Peter Manthey verstarb am 27. März 2024. Seit dem Jahr 2012 engagierte sich Herr Manthey ehrenamtlich im Aufsichtsrat für die Belange des Unternehmens.
Gemäß § 32 Abs. 2 S. 11 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bestimmt sich die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen nach § 32 Abs. 2 S. 1-7 KV M-V, wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind.
Die Wahl des nachzubesetzenden Sitzes im Aufsichtsrat der WiföG erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß §§ 71 Abs. 1 + 2 i. V. m. 32 Abs. 2 S. 1 KV M-V.
Die Neubestellung ist gemäß § 9 Abs. 6 S. 2 des Gesellschaftsvertrages für den Rest der Amtszeit möglich.
Nach den Regelungen des § 9 Abs. 2 S. 4 + 5 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder wurden im Jahr 2022 in den Aufsichtsrat entsandt (VO/2022/4256), sodass die Amtszeit mit der Entlastung durch die Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr per 31.12.2026 endet. Dies wird voraussichtlich im Sommer 2027 erfolgen.
Die Vorschläge für die Nachbesetzung eines Sitzes in den Aufsichtsrat der WiföG sind bis zum 25. April 2024 im Büro der Bürgerschaft einzureichen. Herr Manthey wurde seinerzeit von der Fraktion Liberale Liste - FDP als Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagen.
Gemäß § 71 Abs. 2 KV M-V sind die von der Gemeinde bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates an die Weisungen und Richtlinien der Gemeindevertretung gebunden.
Der von der Bürgerschaft beschlossene „Public Corporate Governance Codex für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Hansestadt Wismar – Leitlinien guter Unternehmens-führung“ (Codex) enthält unter Punkt 2.2.4 Anforderungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch kommunale Vertreter. Darin heißt es, dass vor Aufnahme der Tätigkeit als kommunales Aufsichtsratsmitglied aus Transparenzgründen eine Erklärung gegenüber der Gesellschafterin dahingehend abzugeben ist, ob Tätigkeiten oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens vorliegen bzw. vorlagen.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x |
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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x |
Vorgeschrieben durch: §§ 22 Abs. 2 i. V. m. 71 Abs. 2 + 3 KV M-V |
(Alle Beträge in Euro)
