Beschlussvorlage - VO/2024/5058
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Henrik Fanger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.04.2024
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Sachverhalt
Die Hansestadt Wismar ist Alleingesellschafterin der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar (im Folgenden: Wobau).
Der Aufsichtsrat des Unternehmens besteht gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus sechs Mitgliedern, von denen ein Mitglied Sachkompetenz entweder auf dem Bau-, Wohnungsbewirtschaftungssektor oder im Finanzwesen haben muss. Der Aufsichtsrat setzt sich aus fünf Vertretern des Gesellschafters und einem Mitglied des Betriebsrates der Gesellschaft zusammen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat die nachstehenden Personen an:
Andreas Wellmann – Aufsichtsratsvorsitzender,
Roland Kargel – stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender,
Christian Hilgendorff,
Tom Brüggert,
Hannes Bergmann und
Dirk Bandelin, Vertreter des Betriebsrates.
Herr Hannes Bergmann hat sein Mandat aus persönlichen Gründen am 25.03.2024 niedergelegt. Nach § 7 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages kann jedes Mitglied des Aufsichtsrates sein Amt aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Frist von einem Monat niederlegen.
Gemäß § 32 Abs. 2 S. 11 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bestimmt sich die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen nach § 32 Abs. 2 S. 1-7 KV M-V, wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind.
Die Wahl des nachzubesetzenden Sitzes im Aufsichtsrat der Wobau erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß §§ 71 Abs. 1 + 2 i. V. m. 32 Abs. 2 S. 1 KV M-V.
Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitgliedes ist nach den Regelungen des § 7 Abs. 7 S. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wobau eine Neubestellung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes möglich.
Gemäß § 7 Abs. 5 S. 2 + 3 des Gesellschaftsvertrages der Wobau endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder wurden im Jahr 2020 in den Aufsichtsrat entsandt (VO/2020/3537-01), sodass die Amtszeit mit der Entlastung durch die Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr per 31.12.2024 endet. Dies wird voraussichtlich im Sommer 2025 erfolgen.
Die Vorschläge für die Nachbesetzung eines Sitzes in den Aufsichtsrat der Wobau sind bis zum 25. April 2024 im Büro der Bürgerschaft einzureichen. Herr Bergmann wurde seinerzeit von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen als Aufsichtsratsmitglied für die Wobau vorgeschlagen.
Gemäß § 71 Abs. 2 KV M-V sind die von der Gemeinde bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates an die Weisungen und Richtlinien der Gemeindevertretung gebunden.
Der von der Bürgerschaft beschlossene „Public Corporate Governance Codex für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Hansestadt Wismar – Leitlinien guter Unternehmens-führung“ (Codex) enthält unter Punkt 2.2.4 Anforderungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch kommunale Vertreter. Darin heißt es, dass vor Aufnahme der Tätigkeit als kommunales Aufsichtsratsmitglied aus Transparenzgründen eine Erklärung gegenüber der Gesellschafterin dahingehend abzugeben ist, ob Tätigkeiten oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens vorliegen bzw. vorlagen.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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x |
Vorgeschrieben durch: §§ 22 Abs. 3 und 71 Abs. 1 +2 KV M-V |
(Alle Beträge in Euro)
