Beschlussvorlage - VO/2024/4946
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2024 für das Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Anja Danigel-Ousaouri
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.2 Abt. Hochbau; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Heike Bansemer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.04.2024
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Geplant
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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15.04.2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.04.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt für das Vorhaben „St.-Marien-Forum – Gestaltung Außenanlagen nördlich und westlich der ehemaligen St.-Marien-Kirche“ im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ – Projektaufruf 2024 – Fördermittel zu beantragen.
Sachverhalt
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördert auch 2024 Nationale Projekte des Städtebaus.
Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus sollen erneut investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotential gefördert werden.
Der diesjährige Projektaufruf richtet sich insbesondere an Projekte, die die Demokratiegeschichte in Deutschland erfahrbar machen, für künftige Generationen erhalten und die Demokratiebildung fördern. Hintergrund dieses zusätzlichen Aspektes im diesjährigen Aufruf ist, dass das Grundgesetz seit 75 Jahren das Fundament der freiheitlich, demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bildet. Anlässlich dieses Jahrestages liegt der Fokus auf größeren städtebaulichen Projekten, welche die Demokratiegeschichte erzählen und den gesellschaftlichen Diskurs sowie die Demokratiebildung befördern.
Für den Bereich um die ehemalige St.-Marien-Kirche wurde im Rahmen eines von der Hansestadt Wismar auf Grundlage des § 137 des BauGB durchgeführten Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahrens zur Entwicklung des Stadtraumes ein Leitbild entwickelt. Aus diesem Leitbild heraus wurde das Projekt „St. – Marien - Forum“ erarbeitet.
Das Projekt setzt sich aus vier Projektabschnitten zusammen, diese sind:
1. Gestaltung des ehemaligen Kirchenschiffes
2. Straßenraum St. – Marien - Kirchhof, Johannisstraße
3. Gestaltung Außenraum Nordseite und Westseite des St. – Marien - Kirchturms
4. Alte Schule
Der 1. Projektabschnitt (Gestaltung des ehemaligen Kirchenschiffes) wurde im Rahmen des o. g. Förderprogramms 2016 mit 1,0 Mio. € gefördert. Zusätzliche Mittel kamen aus der Städtebauförderung. Der 2. Projektabschnitt (Straßenraum St.- Marien-Kirchhof, Johannisstraße) wurde im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ unter Einsatz von Städtebaufördermitteln finanziert.
Bereits mit dem Projektaufruf 2018/19 und erneut 2021 sowie 2022 beantragte die Hansestadt Wismar für das Vorhaben „St.-Marien-Forum, Gestaltung der Freifläche NPS-Fördermittel und wurde leider von der unabhängigen Expertenjury nicht berücksichtigt. Im Zuge des Projektaufrufs 2024 (siehe Anlage) sollen seitens der Hansestadt Wismar für eben dieses Vorhaben erneut Fördermittel beantragt werden.
Der einzureichende Projektvorschlag soll wieder den 3. Projektabschnitt „Gestaltung Außenraum Nordseite und Westseite des St. – Marien - Kirchturms“ beinhalten. Mit der Umsetzung des Projektes „St.-Marien-Forum“ soll ein städtebaulicher Missstand behoben und die Aufenthaltsqualität in der historischen Altstadt der Hansestadt Wismar weiter verbessert werden.
Folgende Kernpunkte sollen Inhalt des Projektes sein:
- Entwicklung des angrenzenden öffentlichen Raumes nördlich des ehemaligen Kirchenschiffes als Kunst- und Skulpturengarten
Im Zuge des Projekts soll die öffentliche Erschließung des Stadtraumes nördlich des ehemaligen Kirchenschiffes, der ehemalige Friedhof, neugestaltet werden. Hierbei ist ein Rückbau der vorhandenen Parkplatzflächen vorgesehen. Anschließend ist im Bereich nördlich des ehemaligen Kirchenschiffes eine Umgestaltung zu einem Skulpturengarten geplant. Großräumig versiegelte Flächen werden zurückgebaut und zu einem attraktiven Erholungsbereich mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet. Der vorhandene Großgrünbestand soll vervollständigt werden, um die nördliche und westliche Begrenzung des öffentlichen Freiraums zu akzentuieren.
- Neugestaltung des Vorplatzes westlich des Kirchturmes nach Rückbau der temporären Bauten
Zugunsten einer repräsentativen Gestaltung des öffentlichen Raumes westlich des Kirchturms sollen die temporären Bauten und Zäune zurückgebaut werden. Durch die Schaffung zusätzlicher Sitzgelegenheiten soll der Bereich vor dem Kirchturm zum Verweilen einladen. Er soll größeren Besuchergruppen den Aufenthalt und die Erreichbarkeit des Turms und der Turmkapellen ermöglichen. Es soll eine flexibel nutzbare Fläche entstehen.
- Erlebbarmachung der Fundamente der ehemaligen Kapellen westlich des Kirchturmes
Die Bereiche der beiden ehemaligen Kapellen sollen gestalterisch gekennzeichnet werden. Anstelle einer Ausmauerung mit Ziegelmauerwerk sind alternative Gestaltungsideen in Verbindung mit den vor Ort vorhandenen Zeugnissen als „Fußspuren“ der Erinnerung zu entwickeln.
- Barrierefreie Entwicklung des Umfeldes von St.-Marien
Die barrierefreie Ausbildung des Stadtraumes um die ehemalige St.-Marien-Kirche soll zentrales Thema der Gestaltung der Außenanlagen werden. Im nordwestlichen Bereich wird die barrierefreie Verbindung vom Welt-Erbe-Haus und der Touristeninformation zur ehemaligen St.-Marien-Kirche über eine Rampe gewährleistet. Ein Stadtmodell des ehemaligen Gotischen Viertels im Bereich südlich des ehemaligen Kirchenschiffes ist auch für sehbehinderte Menschen bereits erlebbar. Im Rahmen der archäologischen Grabungen werden die Umrisse der nicht mehr vorhandenen Kapellen (Banzkow‘sche Sühnekapelle und Maria-Zur-Weiden) in der Oberflächengestaltung sichtbar. Die Geschichte und Nutzung dieser Kapellen sollen durch eine barrierefreie Beschilderung erläutert werden. Die Errichtung eines barrierefreien WC-Gebäudes in Fertigmodulbauweise ist vorgesehen. Auch die Zuwegung in den Kirchturm wird barrierefrei gestaltet.
Die Gesamtkosten für die Freiflächengestaltung wurden in einer Kostenschätzung mit 1.597.000,00 € beziffert.
Grundsätzlich erfolgt im Rahmen des o.g. Förderprogramms eine Förderung in Höhe von 2/3 durch den Bund. Es besteht allerdings die Möglichkeit einer 90%igen Förderung für Kommunen in Haushaltsnotlage, sodass ein 10%iger Eigenanteil zu tragen ist. Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zum Haushaltsjahr 2023 hat das Innenministerium M-V der Hansestadt Wismar die gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit auf Basis von RUBIKON bescheinigt. Auch der Haushaltsplan 2024/2025, der sich derzeit im Genehmigungsverfahren befindet, bestätigt diesen Status, sodass derzeit von einer Haushaltsnotlage und einem 10%igen Eigenanteil ausgegangen wird. Für die Hansestadt Wismar bedeutet dies bei einem Investitionsvolumen von 1.597.000,00 € für den 3. Projektabschnitt des St.-Marien-Forums einen Eigenanteil von 159.700,00 €.
Der Projektvorschlag ist bis 30.04.2024 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Dafür ist ein Bürgerschaftsbeschluss herbeizuführen, der diesen Projektvorschlag im Grundsatz trägt.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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X |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2024 / 2025 |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
28200.6816610/02 |
Einzahlung in Höhe von |
144.000 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
28200.7852200/02 |
Auszahlung in Höhe von |
160.000 |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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X |
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wären Eigenmittel in Höhe von 16.000 € erforderlich, sofern die prozentuale Aufteilung der Jahresscheiben identisch zu bisherigen NPS-Programmen bleibt. Danach sind im 1. Jahr 3,5 % und im 2. Jahr 6,5 % des Gesamtbetrages der Investition zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt über bereits im Haushalt 2022/2023 eingestellte Mittel für den letzteren, leider abgelehnten Förderantrag NPS.
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2. Finanzielle Auswirkungen für Folgejahre (2026-2028) |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
28200.6816610/02 |
Einzahlung in Höhe von |
1.293.300 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
28200.7852200/02 |
Auszahlung in Höhe von |
1.437.000 |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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X |
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wären die restlichen Eigenmittel in Höhe von 143.700 € zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung der Eigenmittel für die Jahre 2026 bis 2028 erfolgt aus dem gemeindlichen Eigenanteil aus der Städtebauförderung für Maßnahmen, welche zeitlich verschoben umgesetzt werde, wie z.B. 2. BA Parkhaus am Alten Hafen.
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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X |
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten (28200-11) |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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X |
neu |
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X |
freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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254 kB
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