04.06.2013 - 7 Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages im S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 04.06.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 03 Beteiligungsverwaltung
- Bearbeiter:
- Siegfried Vehlhaber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss des Konzessionsvertrages Wasser über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und die dem öffentlichen Gemeingebrauch gewidmeten Grünflächen der Hansestadt Wismar zum Bau und Betrieb eines Wasserversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Hansestadt Wismar wird entsprechend dem vorliegenden Vertragsangebot (Anlage 1) mit den Stadtwerken Wismar GmbH zugestimmt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag (Anlage 1) mit der Stadtwerke Wismar GmbH abzuschließen.
Wortmeldungen:
Herr Rakow, Frau Sturbeck,
Herr Vehlhaber
Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Vehlhaber um einige Ausführungen zur Vorlage.
Der bestehende Wasserkonzessionsvertrag läuft in 2015 aus und gemäß der vertraglichen Regelungen hat sich die Hansestadt Wismar zwei Jahre vor Vertragsablauf zu erklären, ob der Vertrag erneuert werden soll. Dieser soll dann für einen Zeitraum von 20 Jahren (bis 2035) gelten.
Als gesetzliche Grundlage findet die Konzessionsabgabenordnung aus dem Jahr 1941 Anwendung.
Herr Rakow erkundigt sich, ob auch höhere Sätze für die zu zahlenden Konzessionsabgaben vereinbart werden können.
Dies wird durch Herrn Vehlhaber verneint. Ein höherer Betrag ist gemäß Konzessionsabgabenordnung nicht zulässig. Der Satz von 12 v.H. wurde bereits im derzeit gültigen Konzessionsvertrag festgelegt.
Frau Sturbeck fragt nach der maximalen Laufzeit für den Abschluss eines solchen Vertrages.
Dieser beträgt, wie im Vertragsentwurf vorgesehen, 20 Jahre.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
140,8 kB
|